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28.09.2014, 19:12 #1
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Thanked 22 Times in 18 PostsVersicherungsfall Handy, geforderter Vollzugriff (Datenschutzgesetzt)
Hallo liebe Internetgemeinde,
im kommenden möchte ich einen Versicherungsfall schildern und freue mich über eine Einschätzung eurerseits, insbesondere den Bereich des Datenschutzrechts betreffend.
Zum Schadensfall (nur zur Aufklärung der Grundsituation):
Mein Handydisplay ist in Folge eines Sturzes gesprungen und reagiert nicht mehr. Das ist passiert, als ich mit meiner Freundin und ihren Eltern gekocht habe und ihr Vater mein Handy unbeabsichtigt von der Küchenplatte gestoßen hat.
Den Hergang hat ihr Vater dann bei der Versicherung gemeldet mit Hergang und alles drum und dran.
Soweit so gut.
Jetzt bekam ich Post von der Versicherung - Einige Seiten.
Erste Seite besteht aus der Anrede und das der Schaden gemeldet wurde. Des Weiteren, dass Sie die Anschaffungsrechnung, das beschädigte Gerät sowie den beigefügten Fragebogen zugeschickt haben wollen.
Die Nächsten drei Seiten sind der Fragebogen: Versicherungsnehmer, Geschädigter, der Schaden wie ist er entstanden usw. (also im Prinzip alles das, was bereits schon angegeben wurde.)
Außerdem, und das macht mich sehr Stutzig die Frage "Wie lautet das Kennwort". Bei der Frage spitzen sich schon meine Ohren und meine Halsschlagader fängt an zu wachsen!
Die letze Seite schießt meines Erachtens den Vogel völlig ab und jagt ein ganzes Magazin in den leblosen Körper zur Belustigung.
"Einverständniserklärung
Ich/wir
________(Name, Anschrift)
erkläre/n hiermit mein/unser Einverständnis für Anfragen durch die ...Versicherung oder beauftragte Personen an den Hersteller, Händler, Reparaturbetriebe oder sonstige Institutionen die notwendigen Auskünfte bezüglich der Gerätehistorie, die im Zuge der Ermittlung meines Schadenfalls erforderlich sind, zu erteilen sowie Unterlagen auszuhändigen. Geizeitig stimme ich einer Untersuchung und Auswertung meines Festplatteninhaltes zu, soweit dies zur Schadenfeststellung nötig ist.
_____(Ort), den______ (Datum)
__________ (Unterschrift)"
Wie ihr sicher denken könnt halte ich diese Angaben für sehr kritisch und finde sie auch nicht vertretbar.
Auf nachfrage beim Sachbearbeiter was das denn soll und das es bei einem Displayschaden wohl nicht um Festplatteninhalte geht antwortete er mir eher ausweichend und, dass es zur Funktionskontrolle benötigt würde. Nach der Aussage beendete ich das Gespräch (nicht sehr freundlich aber auch nicht beleidigend)
Was denkt Ihr denn über solche "Fragen"? Ist das Rechtlich zu vertreten?
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Ich habe mir mal ein Paar Gedanken bezüglich der Folgen dieser zusagen gemacht.
Ich gewähre so ziemlich jeden der an dem Gerät arbeitet den Vollen Zugriff auf sehr sensible und vor allem private Daten. Bilder, Videos, Texte, Telefonbuch, E-Mail Accounts, Bankverbindungen, Amazon-Account, Ebay, Lesezeichen etc (ach ihr wisst selbst was ihr mit euren Smartphones anstellt)
Das kann doch keinesfalls vertretbar sein! werde mich mal etwas ins Datenschutzgesetz einlesen...
Eigentlich wolle ich einen neutralen Text schreiben um keinen Einfluss auf die kommenden Antworten zu nehmen. - Fail
Beste Grüße soweit.
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28.09.2014, 19:21 #2
AW: Versicherungsfall Handy, geforderter Vollzugriff (Datenschutzgesetzt)
Im Falle, dass der Fehler beispielsweise nur auftritt, wenn du Musik abspielst, wird wohl der PIN des Geräts gebraucht (also dieser Entsperrcode, 4stellig meistens). Sonst kann man es wohl nicht testen.
Diese Formulare sind standardisiert, die haben sich nicht für dich extra die Mühe gemacht, einen neuen Fragebogen aufzusetzen.
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