1. #1
    Avatar von x BoooM x
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    Standard Willenserklärungen und Rechtsgeschäfte

    Moin.

    Ich habe ein Arbeitsblatt bekommen und wollte mal fragen ob mir eventuell jemand helfen kann.

    Ich habe es schon zum größten Teil gelöst, denke aber an manchen Stellen falsch und evtl. fehlt eben
    noch etwas.

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    So hätte ich es momentan:

    1.)
    a) schlüssig
    b) nicht empfangsbedürftig, mehrseitig
    c) Rechtsgeschäft kommt zustande

    2.)
    a) schriftlich
    b) nichts empfangsbedürftig, einseitig
    c) Rechtsgeschäft kommt zustande wenn das Erbe nicht abgelehnt wird

    3.)
    a) schriftlich
    b) empfangsbedürftig, einseitig
    c) Rechtsgeschäft kommt zustande

    4.)
    a) schriftlich
    b) empfangsbedürftig, zweiseitig
    c) Rechtsgeschäft kommt nicht zustande

    5.)
    a) winken = schlüssig ; im taxi = mündlich
    b)
    c) Rechtsgeschäft kommt zustande

    6.)
    a) schlüssig
    b) nicht empfangsbedürftig, einseitig
    c) Rechtsgeschäft kommt zustande

    7.)
    a)
    b) empfangsbedürftig, mehrseitig
    c)

    Das hilft eventuell noch ein wenig weiter:

    Klicke auf die Grafik für eine größere Ansicht 

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    Oder hat eventuell jemand eine Idee wo Er die Aufgaben her hat? Falls die nicht selber gemacht wurden

  2. #2

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    Standard AW: Willenserklärungen und Rechtsgeschäfte

    So hätte ich es momentan:

    1.)
    a) schlüssig (nennt man auch konkludent)
    b) empfangsbedürftig, mehrseitig

    Erklärung: Die Willenserklärung die auf Abschluss eines Kaufvertrages (§433) gerichtet ist, ist grundsätzlich empfangsbedürftig
    c) Rechtsgeschäft kommt nicht zustande

    Erklärung: Mangels Annahme

    2.)
    a) schriftlich, ausdrücklich
    b) nichts empfangsbedürftig, einseitig
    c) Rechtsgeschäft kommt zustande wenn das Erbe nicht abgelehnt wird


    3.)
    a) schriftlich, ausdrücklich
    b) empfangsbedürftig, einseitig
    c) Rechtsgeschäft kommt zustande


    4.)
    a) konkludentes Angebot

    bezüglich des Pakets, da hier nichts von einem Schriftstück steht

    b) empfangsbedürftig, zweiseitig
    c) Rechtsgeschäft kommt nicht zustande

    5.)
    a) winken = schlüssig ; im taxi = mündlich
    b) empfangsbedürftig, zweiseitig
    c) Rechtsgeschäft kommt zustande sofern der taxifahrer annimmt / losfährt

    6.)
    a) schlüssig
    b) empfangsbedürftig, mehrseitig

    Falle Schenkung gem. § 516 BGB ist mehrseitig und darf natürlich auch abgelehnt werden

    c) Rechtsgeschäft kommt zustande

    7.)
    a) konkludent (auf beiden seiten)
    b) empfangsbedürftig, mehrseitig
    c) kommt nicht zustande, da zugang der annahme fehlt

    ACHTUNG: hier könnte durchaus eine weitere falle verborgen sein, denn K und V sind keine privatpersonen sondern gewerbetreibende. Hier könnte das HGB zur anwendung kommen und damit ein "schweigen" ausnahmsweise als annahme gewertet werden wodurch der vertrag im ergebnis doch zustande kam. Musst du aber nochmal nachschlagen

    mfg
    Geändert von coreX (12.01.2014 um 23:24 Uhr)

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