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06.01.2013, 13:09 #1
Hat vor kurzem jemand den s.g. "kleinen Waffenschein" beantragt?
Moin,
hat zufällig jemand den kleinen Waffenschein vor kurzem beantragt?
Ich würde gerne mal wissen, was für Fragen einem auf dem Amt gestellt werden.
Habe sehr unterschiedliche Meinungen gehört, der eine sagt man bekommt da nochmal einen Zettel in die Hand gedrückt mit Kästchenfragen. Der andere sagt, die fragen Dich persönlich 2-3 Fragen zum sicheren Umgang mit SSW etc.
Villt. hat ihn ja jemand beantragt, und weiß genaueres.
>Ich brauch keine Antworten wie:
"Ich kann mir vorstellen dass...."
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06.01.2013, 13:13 #2
AW: Hat vor kurzem jemand den s.g. "kleinen Waffenschein" beantra
Für Signal-, Reizgas- und Schreckschusspistolen braucht man den kleinen Waffenschein.
Das Gesetz zum kleinen Waffenschein trat mit dem 1. April 2003 in Kraft. Seither muss man auch für Schusswaffen einen Waffenschein machen, die nicht mit “scharfer Munition” geladen werden können. Die Voraussetzungen hierfür sind denen des Waffenscheines sehr ähnlich. Bei der Beantragung werden die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung geprüft. Der Antragsteller darf weder vorbestraft noch drogenabhängig sein. Auch Alkoholabhängigkeit und Geisteskrankheit schließen das Tragen einer Waffe aus. Die Unterschiede zum großen Waffenschein sind die Sachkundeprüfung und der Nachweis, des Bedürfnisses zum Tragen einer Waffe. Auch die nötige Haftpflichtversicherung für “scharfe” Waffen entfällt beim kleinen Schein. Gekauft werden können die Signalwaffen weiterhin ohne diesen Schein. Solche Waffen müssen durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) geprüft und freigegeben werden. Eine entsprechende Gravur befindet sich meist auf dem Lauf. Die durch den Personalausweis nachgewiesene Volljährigkeit ist ausreichend. Trotz Waffenschein darf die Schreckschusspistole nicht zu jedem Anlass mitgeführt werden. Wer Großveranstaltungen wie Fußballspiele, Konzerte, Volksfeste oder Demonstrationen besucht, sollte seine Waffe zu Hause lassen. Die Waffe darf auf eigenen Grundstücken nur genutzt werden, wenn in der Nachbarschaft die Ruhe nicht gestört wird.
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06.01.2013, 13:26 #3
AW: Hat vor kurzem jemand den s.g. "kleinen Waffenschein" beantra
Geändert von ElkosMED (06.01.2013 um 13:29 Uhr)
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08.01.2013, 23:47 #4
AW: Hat vor kurzem jemand den s.g. "kleinen Waffenschein" beantra
Und hier sollen die Meinungen dann nicht auseinander gehen?
Bestimmt explodiert dein Kopf wenn hier einer schreibt 'yxz' und der andere kommt mit 'abc' was dann was ganz anderes ist und dir dann wieder garnix bringt.
Darf ich fragen wieso du diese Frage überhaupt stellst? ich meine du siehst es doch eh dann wenn du dort bist.
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08.01.2013, 23:53 #5
AW: Hat vor kurzem jemand den s.g. "kleinen Waffenschein" beantra
Rein aus Interesse, aber im Grunde hast Du Recht!
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