1. #1
    Avatar von Saad
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    Standard Laptop aus der Ferne komplett löschen

    Hey Leute!

    Ich bräuchte dringend eure Meinung / Hilfe und zwar es geht um folgendes:

    Die Ex von einem guten Freund hat Dokumente von ihm am Laptop und gibt sich auf bestimmten Portalen als ihn aus. Er weiss, dass die ganzen Dokumente auf ihren Laptop ist und will dass man den Laptop platt macht. Gibt es da eine Möglichkeit aus der Ferne dies zu machen? Soweit ich weiss, sollte dies ja möglich oder?
    Geändert von Darkfield (07.04.2018 um 06:00 Uhr)
    Bis auf Sonderschüler kannst du alle Leute fragen - Saad ist PERFEKT wie 'ne Zeitform der deutschen Sprache.

  2. #2
    Avatar von Quasar
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    Standard AW: Laptop aus der Ferne komplett löschen

    Das ist so gut wie unmöglich und höchst kriminell.
    Da er aber wohl nicht vor kriminellen Dingen abschreckt wäre es einfacher so lange zu warten bis sie die Wohnung verlässt um z.B. zur Arbeit zu fahren und sich dann Zutritt zur Wohnung zu verschaffen (Tür aufbrechen oder das Schloss knacken (gibt genügend Tools im Internet dafür)) und die Festplatte vor Ort zu formatieren (geht mit der Schnellformatierung in wenigen Sekunden).

    Wenn sie aber nachweislich Identitätsdiebstahl betreibt wäre es wohl einfacher der Polizei bescheid zu geben...
    Geändert von Quasar (06.04.2018 um 19:40 Uhr)

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    Saad (07.04.2018)

  4. #3
    Avatar von Darkfield
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    Standard AW: Laptop aus der Ferne komplett löschen

    Etwas Illegales mit Illegalem bekämpfen?
    Ist eher ein Fall fürs Darknet, aber nicht in einem öffentlichen Forum!

    Und irgend was muss Dein Kumpel mit der Ex veranstaltet haben, andernfalls würde die so etwas nicht machen.

    Wie aber schon Quasar richtig darlegt: Im Fall von Identitätsdiebstahl ist das Sache der Polizei und des Staatsanwalts!
    Ggf. hat die Ex mit solchen Aktionen richtig Ärger an der Backe, so etwas landet im polizeilichen Führungszeugnis, und damit kann man dann
    Beamte werden abhaken.
    Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin)
    Die zwei häufigsten Elemente im Universum sind Wasserstoff und Blödheit. (Yonathan Simcha Bamberger)
    Wer schweigt, stimmt nicht immer zu. Er hat nur manchmal keine Lust mit Idioten zu diskutieren. (Albert Einstein)
    Der Weg zur Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert. (Dante)
    Es gibt Besserwisser, die niemals begreifen, dass man recht haben und ein Idiot sein kann. (Martin Kessel)
    Doofheit ist keine Entschuldigung.

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    Saad (07.04.2018)

  6. #4
    Avatar von Fritz
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    Standard AW: Laptop aus der Ferne komplett löschen

    Es ist äusserst verwunderlich wie Menschen die in einer zivilisierten Gesellschaft leben und aufwachsen für sich selbstverständlich Freiheitsrechte fordern gleichzeitig auf den Gedanken kommen bei einem Mitmenschen in den Computer einzubrechen zu wollen weil sie der Meinung sind, dass ein Unrecht geschehen sein soll. Andererseits Erschreckt dass der Beitragschreiber nicht vor Strafe bei der Aufforderung zu einer Straftat zurückschreckt. § 27, StGB nennt die Suche nach Mittätern zum Einbruch in den Computer Beihilfe zur Straftat. Das ist ein deutliches Zeichen niederer Instinkte und bedarf einer dringenden Schulung in Menschenrechte und verhalten in einer zivilisierten Gesellschaft.

    Das Recht selbst auszuüben ist in unserer zivilisierten Gesellschaft nicht nur verboten sondern wird mit Gefängniss bestraft. www.bundespruefstelle.de. Das Auffordern zur Selbstjustiz erfüllt § 111, StGB.

    Wer sich in unserer zivilisierten Gesellschaft benachteiligt fühlt, darf sich an die Polizei wenden. Zu den Aufgaben der Polizei gehört es gemeldete Vorfälle zu protokollieren und Straftaten an die Justiz zur Strafverfolgung weiterzuleiten. Ist Gefahr im Verzug darf die Polizei auch gewaltsam eingreifen, da sie das Gewaltmonopol in unserer Gesellschaft hat.

    Deinem Freund ist nur zu Raten, den Vorfall bei der Polizei zu melden und mit der ExFreundin zu sprechen, dass sie die Daten herausgeben soll. Falls das nicht klappt, soll er zum Amtsgericht in seiner nähe gehen, den Vorfall schildern und einen Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe stellen. Mit dem Beratungsschein bekommt er bei einem Rechtsanwalt Auskunft. Die Rechtsanwaltskosten übernimmt der Staat.

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    Darkfield (08.04.2018), Synxx3 (20.04.2018)

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