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03.07.2012, 22:00 #1
Software darf weiterverkauft werden!
Software darf weiterverkauft werden
Gebrauchte Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden, solange keine Kopie erstellt wird - auch wenn die Anwendung nur virtuell vorliegt. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.
Gebrauchte Software-Lizenzen dürfen generell weiterverkauft werden. Dies gilt auch, wenn die Software im Internet gekauft und von dort heruntergeladen wurde, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Das Luxemburger Urteil ist ein Erfolg für die deutsche Firma UsedSoft, die mit gebrauchter Software handelt, im Streit mit der US-Firma Oracle.
Mit dem Verkauf der Software seien die Rechte des Herstellers an der betreffenden Kopie erschöpft, erklärten die Luxemburger Richter zur Begründung. Dabei könne es keine Rolle spielen, ob es sich um eine CD-Rom oder DVD oder aber um eine "nichtkörperliche Kopie" aus dem Internet handelt. Sehe der mit dem Verkauf geschlossene Lizenzvertrag ein dauerhaftes Nutzungsrecht vor, sei dies nicht an den Erstkäufer gebunden. Allerdings dürfe der Erstkäufer die Software für den Weiterverkauf nicht kopieren.
Zitat von GerMaN-DeLuXe
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03.07.2012, 22:06 #2
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Windows ist eh der größte dreck, wenn alle Spiele auf Linux laufen würden, dann wäre Linux mehr als #1..
Ich hoffe aufjedenfall das Windows in der Vergangenheit bleibt, und nicht in der Zukunft. :3
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03.07.2012, 22:08 #3
AW: Software darf weiterverkauft werden!
Was hat das denn nun im Vergleich mit Windows zutun? Rein gar nichts, es geht hier allgemein um Software, unnötiger Kommentar . Linux ist nicht einmal kommerziell ausgerichtet, von daher sprengt das echt jeden Rahmen.
Naja, die Gesellschaft kann sich halt nicht einigen. Die einen Sagen, Raubkopien sind Strafbar, aber das weitergeben nicht: Nun ist die Frage, wie will man Leute erkennen, die solche Raubkopien professionell betreiben.
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03.07.2012, 22:09 #4
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Ist doch generell logisch...
Zudem man heutzutage auch online bei vielen etwas kaufen kann (sogenannte Download-Contents), wie man sie beispielsweise bei Steam, Origin & co kennt.
Ich finde es sollte auch so bleiben. Wenn man Software gekauft hat und diese nicht mehr haben möchte, verkauft man die einfach weiter.
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03.07.2012, 22:13 #5
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Das sollte sich eigentlich von selbst verstehen.
Wenn ich eine Lizenz kaufe, zahle ich schließlich für das Recht, die Software nutzen zu dürfen.
Das Nutzungsrecht ist mein Eigentum, das darf ich wie ein Handy, einen Computer, einen Toster und jeden anderen Gegenstand den ich legitim besitze jederzeit verkaufen.
Ich sehe keinen Grund darin eine Ausnahme zu machen, nur weil die jeweilige Software nicht auf einer CD/DVD oder einem anderem physischen Medium verfügbar ist.
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