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06.10.2017, 08:41 #11
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Thanked 51 Times in 29 PostsAW: Verbraucherzentrale klagt wegen neuem Smartphone mit Uralt-Android
In meinen Augen ist das Thema schwieriger als es auf den ersten Blick erscheint.
Wenn ein Hersteller oder ein Vertreiber ein Produkt verkauft, wirbt er ja nur mit den positiven Eigenschaften.
Niemand verkauft etwas und sagt erst einmal was es nicht kann. Sind Werte weit unter Durchschnitt im Verlgeich zur Konkurenz werden sie oft gar nicht erwähnt.
Ausnahmen bilden gesonderte Punkte wie Umweltschutz (Energieeffizienz) und Risiko für Leib und ... Seele?. Halt Sachen wie, bitte nehmen Sie ihren Toaster nicht mit in die Badewanne oder sowas.
Oder aber Dinge welche die Produkte "zerstören" wo man von Garantie und Gewährleistung Abstand nehmen möchte.
Somit lassen sich Angaben zum Produkt in zwei Kategorien Einteilen. "Das haben wir gut gemacht, das zeigen wir." Und "Das müssen wir zeigen sonst kommen wir in den Knast."
Den meisten war das bis hier hin bestimmt klar. Der Grund warum ich es dennoch aufzeige ist folgender.
Wenn, würde es in letztere Kategorie fallen. Was bedeutet ein Gesetz wäre von nöten. Ein Gesetz würde sich aber meiner Meinung wohl kaum auf Mobilgeräte beschränken, sondern würde recht schnell auf Elektrogeräte mit Software ausgedehnt werden. Mainboards, Autocomputer, diverse Kaffeemaschinen, Smart-Homes. Die Liste kann man gerne weiter führen, aber eins ist sicher. Sie wird in Zukunft noch weiter wachsen, da immer mehr Geräte über ein Betriebssystem verfügen werden. Um hier Marktfähig zu bleiben würden sehr viele Firmen diesen Bereich mehr in den Fokus nehmen müssen, damit für zumindest den Zeitraum der Gewährleistung Updates Gewährleistet werden kann (Okay Jipi Arbeitsplätze). Auf der anderen Seite traue ich aber Firmen auch zu, absichtliche Lücken vorher drin zu lassen und bereits nötige Updates in der Hinterhand zu halten um die Illusion eines Supports aufrecht zu erhalten.
In beiden Fällen aber wird vor allein eines Stattfinden und zwar werden theorethische Kosten den Kunden angerechnet.
Oder aber was jetzt doch noch eher unwahrscheinlich ist. Hersteller weichen auf eine Art "Abo" Modell um. Man zahl Monatlich für ein Gerät in welches der Support mit enthalten ist.
Kündigt der Kunde das Abo so erlischt auch der Support. Eventuell fallen, je nach vergangener Laufzeit noch Kosten an, um das Gerät komplett zu behalten.
Letztere Variante würde mir persönlich überhaupt nicht gefallen. Aber wäre ich ein Konzern? Natürlich würde ich Versuchen die Kosten umzulenken und das oben genannte Prinzip Funktioniert ja bereits bei Händy Verträgen. Wenn da genug Konzerne mitmachen Aufgrund der Gesetze, wäre das Staubsauger Abo gar nicht mehr so weit weg.
Versteht mich also bitte nicht falsch. Transparanz würde mir gefallen. Die Frage die ich mir jedoch stelle ist, was würde mich diese Transparenz kosten.Geändert von Kirian (06.10.2017 um 08:43 Uhr)
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12.10.2017, 17:31 #12
AW: Verbraucherzentrale klagt wegen neuem Smartphone mit Uralt-Android
Sind Kühlschränke, seitdem sie mit Energiekennzahlen ausgestattet werden müssen, teurer geworden? - Ich denke nicht merklich, vielleicht vorübergehend, aber der Markt reguliert sich in dieser Hinsicht recht schnell selbst.
Grundsätzlich stimmt das schon, alles was schwieriger wird in der Produktion bzw. Verkauf und dadurch bei den Herstellkosten wird automatisch versucht auf den Kunden umzulegen. Sind aber manche Anbieter dann trotzdem preisstabil trotz Mehraufwand, müssen die Anderen wieder darauf reagieren. Wo genug Wettbewerb herrscht sind diese Ausweitungen des „Produktumfangs“ meist keine Preistreiber.
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13.10.2017, 09:27 #13
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Thanked 3 Times in 3 PostsAW: Verbraucherzentrale klagt wegen neuem Smartphone mit Uralt-Android
Das heisst wichtig ist dass mindentens das Android 4.4.4 auf ein gerät installert ist. und mit der aktualizierte patches von google sicher betreiben. Dass ist gut zu wissen.
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13.10.2017, 11:51 #14
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Thanked 7 Times in 5 PostsAW: Verbraucherzentrale klagt wegen neuem Smartphone mit Uralt-Android
Ich finde dass ist ein klares Vergehen des Verkäufers, er darf nicht einfach so irgendetwas auf den Markt bringen, ohne es geprüft und für sicher empfunden haben.
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14.10.2017, 06:50 #15
AW: Verbraucherzentrale klagt wegen neuem Smartphone mit Uralt-Android
Ähm:
Verkäufer UNGLEICH Hersteller!
Verkäufer:
- Mediamarkt
- Saturn
- Expert
- gefühlte tausend Internetshops
Hersteller:
- Samsung
- LG
- und gefühlte tausend Andere
Und gerade Samsung schafft es immer wieder bei seinen Geräten, die gerade mal zwei/drei Jahre alt sind, KEIN aktuelles Android bereit zu stellen!
In der Hinsicht ist Samsung ein Saftladen.Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin)
Die zwei häufigsten Elemente im Universum sind Wasserstoff und Blödheit. (Yonathan Simcha Bamberger)
Wer schweigt, stimmt nicht immer zu. Er hat nur manchmal keine Lust mit Idioten zu diskutieren. (Albert Einstein)
Der Weg zur Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert. (Dante)
Es gibt Besserwisser, die niemals begreifen, dass man recht haben und ein Idiot sein kann. (Martin Kessel)
Doofheit ist keine Entschuldigung.
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14.10.2017, 17:33 #16
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Thanked 32 Times in 24 PostsAW: Verbraucherzentrale klagt wegen neuem Smartphone mit Uralt-Android
Es sollte eine Updatepflicht für einen bestimmten Zeitraum für Smartphones geben. Alleine deswegen weil es um die Sicherheit der Handys geht. Heutzutage geht schon so viel mit einem Smartphone (Online Bankink etc.) da ist es unverantwortlich von den Herstellern keine Updates zu liefern.
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15.10.2017, 07:00 #17
AW: Verbraucherzentrale klagt wegen neuem Smartphone mit Uralt-Android
Solange es sich nicht um das Smartphone von "Mutti" handelt, und es sich auch nicht um einen NSA-Skandal handelt,
wird das NICHT passieren - also eine Updatepflicht!Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin)
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17.10.2017, 18:20 #18
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Thanked 18 Times in 10 PostsAW: Verbraucherzentrale klagt wegen neuem Smartphone mit Uralt-Android
Das ist halt ein Nachteil des OpenSource... Jeder kann sein eigenes Süppchen kochen und sein "eigenes" Betriebssystem bauen. Das macht jeder Hersteller, vergisst aber dann, dass man ja jede Version anpassen müsste.
Würden sich mal alle Anbieter zusammentun und die Smartphones auf ein Standard-Android standardisieren, dann könnte man einfach überall ohne Probleme das Stock-Android updaten. So muss nun jeder Anbieter extra das Android auf seine Geräte anpassen... Und bei der Flut an Geräten die Jeder Hersteller meint raushauen zu müssen, ist das schlicht nicht ohne großen Personalaufwand möglich. Ich denke viele Hersteller hoffen auf die CustomRoms - was aber nicht sein dürfte.
Ich muss jedoch zugeben, dass ich mich mit der Entwicklung von Betriebssysteme, insbesondere der von Android, noch nicht wirklich beschäftigt habe und das nur eine Theorie ist. Lasse mich gerne aufklärenGeändert von Firewolf (17.10.2017 um 18:21 Uhr)
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19.10.2017, 07:13 #19
AW: Verbraucherzentrale klagt wegen neuem Smartphone mit Uralt-Android
Solange sich die Hersteller von einander abheben wollen wird es nie ein Stock-Android geben!
Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin)
Die zwei häufigsten Elemente im Universum sind Wasserstoff und Blödheit. (Yonathan Simcha Bamberger)
Wer schweigt, stimmt nicht immer zu. Er hat nur manchmal keine Lust mit Idioten zu diskutieren. (Albert Einstein)
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Doofheit ist keine Entschuldigung.
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19.10.2017, 14:24 #20
AW: Verbraucherzentrale klagt wegen neuem Smartphone mit Uralt-Android
Und aus Ihrer Sicht müssen Sie sich voneinander abheben, denn das ist Marketing und das ist unantastbar!
Herausstellungsmerkmale sind nun mal feste Bestandteile eines Produktes und daher entscheidend. Sie machen erst auch das Marken-brandig möglich - "bei dem Samsung Android kenn ich mich schon aus und weiß welche Apps und welche Knöpf wo sind, das kauf ich wieder"
Daher sind wir hier in einer Sackgasse und der Hersteller ist in der Pflicht seine Produkte ordentlich mit Updates zu versorgen, sonst ist sein Vorgehen (gerade bei einem Kommunikationsmedium wie dem Smartphone) meiner Meinung nach ein grob fahrlässiges Verhalten.Geändert von 7schafe (19.10.2017 um 14:24 Uhr)
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