Das Justizministerium will heimliches, voyeuristisches Fotografieren unter Strafe stellen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will sexuelle Belästigung und voyeuristische Aufnahmen von Frauen stärker bekämpfen. www1.wdr.de
Voyeuristische Aufnahmen: Hubig kündigt Gesetzesvorschlag bis Jahresbeginn an. Es gehe darum, "dass wir Frauen vor Gewalt schützen wollen, dass sie sich frei bewegen können". Es geht um Fälle, in denen jemand gezielt Körperteile eines anderen Menschen filmt oder fotografiert, um sich "gegebenenfalls sexuell daran zu erregen", wie Hubig sagte. Mit ihrem Gesetzentwurf will die Ministerin dafür sorgen, dass solche heimlich erstellten Aufnahmen künftig strafrechtlich geahndet werden können. www.stern.de

Justizminister wollen voyeuristische Aufnahmen nicht verbieten. Frauen beim Joggen zu filmen, soll auch künftig nicht strafbar sein. Zeit.de
Kinder sind kein Content: Darum gehören Kinderfotos nicht ins Netz. Polizei-Beratung.de
Nach dem Willen der Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sollen die Rechte der Frauen gestärkt werden, indem heimliche Aufnahmen von Frauen mit sexueller Absicht ohne ihre Zustimmung strafbar werden. Der Gedanke ist ein sehr guter. Leiser werden in diesen Gesetzesentwurf lediglich ein Geschlecht eingeschlossen. Daraus lässt sich schließen, dass dieser Aktionismus von Lobbyisten der Emanzipation gestartet wurde um einmal mehr aufzufallen.
§ 201a StGB stellt unter bestimmten Voraussetzungen das Erstellen, Verbreiten und Besitzen von Voyeur-Aufnahmen unter Strafe.
§ 183 StGB verbietet Exhibitionismus und kann in bestimmten Fällen auch auf voyeuristisches Verhalten angewandt werden. juraforum.de
Das Aktuelle Gesetz schützt bereits heute alle Geschlechter ohne ein Geschlecht hervorzuheben. Bereits heute ist es Strafbar heimliche Bildaufnahmen mit sexueller Absicht zu machen und zu verbreiten. Bereits der Besitz von Voyeur-Aufnahmen ist heute schon strafbar.

War der Vorschlag von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) notwendig und sinnvoll?
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