1. #1

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    Standard ...............

    Huhu,

    im Studium behandeln wir unter anderem auch ein Modul "Recht", welches auf Zivilrecht/Wirtschaftsrecht zugreift. Leider komme ich aber mit diesem Gutachterstil nicht so ganz zu recht und wollte von daher fragen, ob mir das jemand verdeutlichen könnte.

    Was ich bisher im groben weiß(Beispiel: mangelhafte Lieferung von Ware):

    Als erstes stellt sich uns immer die Frage "Wer will Was von Wem und Woraus?"

    Wir definieren für uns also die Einzelheiten:
    Wer -> der Käufer
    Was -> Schadensersatz
    von wem -> Verkäufer
    Woraus -> Schadensersatzrecht (?)

    Danach haben wir die Fallprüfung, das Denkschema des Juristen:
    I. Entstehung des Anspruchs (Anspruchssteller reicht seine Sachen ein)
    -> Zwischenergebnis: Ist ein Anspruch entstanden?
    II. Untergang des entstandenen Anspruchs (Anspruchsgegner reicht seine Sachen ein)
    -> Zwischenergebnis: Anspruch ist nicht untergegangen
    III. Durhsetzbarkeit (Anspruchsgegner reicht seine Sachen ein)
    -> (?)

    Um I. Entstehung des Anspruchs zu klären, wenden wir die Subsumtion (Schlußfolgerungstechnik) an:
    1. Obersatz bilden -> Vorraussetzungen der Anspruchsgrundlage nennen
    2. Untersatz bilden -> Zum Obersatz passende Sachverhaltinformationen nennen
    3. Schlußfolgerung -> Erfüllt der Untersatz die Vorraussetzungen zum Obersatz?

    --> Erst wenn alle Schlußfolgerungen korrekt sind, ist ein Anspruch gewährt.

    So viel zum Handwerk... Nun weiß ich aber leider nicht, wie ich die Fallprüfung und Subsumtion anhand des Eingangsbeispiels verwenden kann. Kann mir hier an der Stelle jemand Tipps geben und diese beiden Verfahren für mich ergänzen?

    Lieben Gruß,
    Geändert von Gast78236 (24.10.2014 um 12:18 Uhr)

  2. #2

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    Standard AW: Wirtschaftsprivatrecht: Gutachterstil anwenden

    Zunächst solltest du dir (erstmal für dich) Gedanken über die einschlägige Anspruchsgrundlage machen. Bei deinem Beispiel (mangelhafte Lieferung von Ware) kommt natürlich §§ 437 Nr. 1, 439 I, 2. Fall BGB in Betracht (Nachlieferung).

    Um nun zu prüfen ob der Anspruch besteht gehst du mit dem Gutachtenstil folgendermaßen vor:

    1. (dies ist dein Obersatz)

    K (=WER) könnte einen Anspruch gegen V (=von WEM) aus §§ 437 Nr. 1, 439 I, 2. Fall BGB (= WORAUS) auf Nachlieferung einer vergleichbaren, aber mangelfreien Sache (= WAS) haben.

    Hier beginnt nun I. Entstehung des Anspruchs

    Voraussetzung hierfür ist zunächst ein wirksamer KV und dass ein Mangel bei Gefahrübergang vorlag.

    (Merke: der OS kann auch aus mehreren Sätzen bestehen außerdem kannst und sollst du vom Schema abweichen wenn es sinnvoll ist)

    2. (dies ist dein "Untersatz"):

    (Hier die Infos des SVs verarbeiten)

    K erklärte, dass er die Sache von V kaufen wollte. Damit liegt ein KV vor (= Schlussfolgerung, sehr grob!!).
    Als V dem K die Sache gab, war diese defekt. Damit lag ein Mangel bei GEfahrübergang vor ((= Schlussfolgerung, sehr grob!!).

    Dann noch die weiteren Voraussetzungen besprechen.

    II. Anspruch erloschen?
    III. Anspruch durchsetzbar?

    IV. Ergebnis (wieder eine Schlussfolgerung): Anspruch besteht / besteht nicht.

    Dies ist natürlich sehr sehr grob und gerade in Jura kommt es sehr auf feinheiten an. Wenn du also noch Fragen hast helfe ich dir gerne weiter.
    Geändert von coreX (08.01.2014 um 10:47 Uhr)

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