1. #1
    Avatar von NGX Soldier
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    Standard GEMA erwirkt erneut einstweilige Verfügung gegen UseNeXT

    Die GEMA hat abermals eine einstweilige Verfügung, vor dem Landgericht Hamburg, gegen den Usenet Provider Usenext erwirkt. Das Landgericht soll Usenext untersagt haben, Werke der Verwertungsgesellschaft zu nutzen. Bei dem Antrag ging es um zehn exemplarisch herausgesuchte Stücke.
    Dieses ist nun der dritte Unterlassungstitel der GEMA gegen Usenext, da man dort nach wie vor der Meinung ist, das Usenext nicht genügend für den Schutz der Werke unternommen hat. In diesem Fall sieht die GEMA Usenext als Dienstbetreiber in der Pflicht, da bereits die Ausgestaltung eines Angebots besondere Verpflichtungen mit sich bringen soll. Zwar habe Usenext sein Angebot mehrmals umgestaltet, doch das hat der GEMA nicht ausgereicht.[/COLOR]

    GEMA setzt sich erfolgreich gegen „UseNeXT“ durch

    Mehr dazu, sobald entsprechende Infos vorliegen.[/COLOR]
    Geändert von Bubble (21.04.2014 um 01:09 Uhr)
    Wissen ist Überzeugung.
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    (Hamlet)

  2. #2
    Avatar von Sido
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    Standard AW: GEMA erwirkt erneut einstweilige Verfügung gegen UseNeXT

    Vom Usenext halte ich eh nichts. Ich downloade nur von One Click Hostern. So lange es also nur das Usenext betrifft ist mir das relativ egal ^^
    Aber lustig zu sehen wie dumm die Gema ist. Es gibt Statistiken die sagen dass Downloader viel öfter die Sachen später kaufen als Leute die nicht downloaden. Sie kapieren das aber nicht und verklagen immer weiter

  3. #3

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    Standard AW: GEMA erwirkt erneut einstweilige Verfügung gegen UseNeXT

    Du scheinst wie so viele Usenext mit dem Usenet zu verwechseln...leider!
    Usenet ist deutlich sicherer und auch deutlich schneller als die OCH ohne auch nur einen Cent zu bezahlen. Das ganze geht, da man sich immer wieder einen Test Account erstellen kann. Mit diesem kann ich mit Full-Speed laden. Außerdem gehen die Sachen (wenn man von EU-Servern lädt) eigentlich so gut wie nie down! Außerdem kann keiner so richtig nachverfolgen, was man aus dem Usenet geladen hat, sondern nur dass man etwas davon geladen hat. Und das alleine ist nicht illegal.

    Solange nur Usenext verklagt wird ist ja alles gut

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    Casper <3 (15.04.2014)

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