1. #1
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    Standard Bahn muss bei Unwetter zahlen

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    Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Die Bahngesellschaft muss bei sogenannter höherer Gewalt die Kunden entschädigen.


    Zu höherer Gewalt zählt hiernach ein Unwetter oder ein Streik. Bis 2 Stunden müssen Kunden mindestens 25% ihres Preises rückerstattet bekommen. Ab 2 Stunden bis zur Hälfte.

    Wie zuvor haftet die Bahn jedoch nicht für Schäden, die durch die Verspätung entstanden, wie ein verpasster Flug. Jedoch darf, laut EuGH, der Kunde keinen Schaden durch einen nicht vollständig erfüllten Dienstleistungsvertrag (Ticket) haben.

    Das Urteil gilt für sämtliche europäische Bahngesellschaften.

    Bahn muss für Verspätung bei Unwetter zahlen - SPIEGEL ONLINE

  2. #2

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    Standard AW: Bahn muss bei Unwetter zahlen

    Ein gutes Urteil, das den Winter zumindest bei der Reklamation am Schalter zu ein wenig mehr Ruhe bei Fahrgästen und Bahnpersonal führen dürfte, da nun jede Bahnverspätung eine geltend zu machende ist.

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