1. #1
    Avatar von DMW007
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    Standard Kunde haftet nicht für schlechte Bewertung

    Ein Amazon-Händler verlangte rund 70.000€ Schandensersatz für die schlechte Bewertung eines Kunden. Diese entstand aufgrund einer falschen Montageanleitung für ein 20€ Fliegengitter. Laut Aussage des Käufers war das Gitter zu klein, obwohl er die Montageanleitung genau befolgt hatte. Da es dadurch unbrauchbar geworden ist, reklamierte er. Der betroffene Amazon-Händler schien jedoch nicht besonders kooperativ, sodass der Powerseller vom Kunde negativ bewertet wurde. Das wollte der Händler nicht hinnehmen und verlangte die Löschung der schlechten Bewertung. Der Käufer sah das allerdings anders und lehnte ab.

    Resultat war eine Eskalation des Streites, die bis hin zur Sperrung des Verkäufer-Kontos durch Amazon führte. Dieser ging daraufhin vor Gericht und verlangt Schadensersatz: Durch die Sperre des Accounts seien ihm Umsätze in Höhe von mindestens rund 40.000 Euro entgangen, wobei weitere Schäden nicht ausgeschlossen werden können. Der gesamte Streitwert wurde auf 70.000€ festgelegt. Das Gericht wies die Klagte jedoch ab: Der Verkäufer hätte beweisen müssen, dass die Montageanleitung tatsächlich fehlerfrei war. Da er dies nicht konnte, ging der Verkäufer leer aus.

    Quelle: heise.de


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  3. #2

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    Standard AW: Kunde haftet nicht für schlechte Bewertung

    Es ist eine Dreistigkeit, das man mit einer einfachen Beurteilung in solche Dimensionen vorstößt.
    Wo ist denn der Schadensersatz für den Käufer, der als Normalo sich mit einem Anwalt beschäftigen mußte, eventuell Nachts nicht schlafen konnte, ev. Existenz-Ängste ev. hatte, Verleumdungen hin nehmen mußte....
    All das weil so ein Knaller wegen einer schlechten Wertung ( anschienend auch gerechtfertigt ) vor den Kadi will.
    Den Powerseller sollte man lebenslang sperren.
    Geändert von fatzke (03.08.2014 um 19:59 Uhr)

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  5. #3
    Avatar von Fritz
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    Standard AW: Kunde haftet nicht für schlechte Bewertung

    Die Bewertung ist eine persönliche Meinung. Wie der Händler diese eine Bewertung im zusammenhang zu seinem Umsatzrückgang sieht, währe interessant zu erfahren. Sein Amazon Account wurde bestimmt nicht aufgrund einer schlechten Bewertung gesperrt. Der Händler sollte das Gewerbe wechseln um seine Nerven zu schonen.

  6. #4

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    Standard AW: Kunde haftet nicht für schlechte Bewertung

    Wenn ihr irgendwelche sachen erfindet und somit den ruf des hädlers schädigt könnt ihr auch dafür belangt werden. Solage man bei der Wahrheit bleibt kann man schreiben was man will..

    Am besten gar nicht bei irgendwelchen unbekannten Händlern kaufen, erspart einem viel Ärger.

  7. #5

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    Standard AW: Kunde haftet nicht für schlechte Bewertung

    Wenn ich bei einem Händler bestellen möchte, der vielleicht keine 100% positiven Bewertungen hat, dann schaue ich vorher meistens in seine Beurteilungen und mache mir selbst ein Bild. Oft sieht man, dass die negativen Bewertungen wirklich wegen kleinlicher Dinge erfolgt sind, für die der Händler nichts kann, sondern der Hersteller oder die Spedition. Die Kunden sind aber manchmal so dreist und schreiben das rein, was sie selbst als "nicht-im-bilde" outet.
    Trotzdem, der Streit hätte nicht sein müssen. Ich selbst hatte schon eine zu kleine Handyschutzfolie, da gab es nichts zu rütteln, die war wirklich zu knapp bemessen. Der Händler schickte mir noch zwei abgeänderte Varianten zu, da er scheinbar mit dem Hersteller in Kontakt stand und bat mich diese zu testen. Ich durfte dann alle behalten und er bedankte sich für die Rückmeldung. Nun kostet die Schutzfolie nur einen Bruchteil des Fliegengitters, aber auch das ist nicht wirklich teuer.
    Beide wollten nicht nachgeben und im Endeffekt verloren sie beide viel Geld - sinnlos.

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  9. #6
    Avatar von Sido
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    Standard AW: Kunde haftet nicht für schlechte Bewertung

    Warum sollen beide Geld verloren haben? Der Verlierer trägt sämtliche Kosten. Der Einzige der viel Cash verloren hat ist also der Verkäufer. Der Käufer hat keine Verluste außer evtl. Zeit. Aber er hat für sein Recht gekämpft. Finde ich gut. Leider gibt es gerade hier wenige die das tun. Respekt dass er das durchgezogen hat!

  10. #7

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    Standard AW: Kunde haftet nicht für schlechte Bewertung

    Finde es auch eine Unverschämtheit vom Verkäufer.
    Ich meine es gibt doch die Meinungsfreiheit und wenn dem Käufer das Produkt eben nicht zusagt oder er seine Kritik an dem Produkt besitzt, dann soll er diese auch äußern dürfen.

  11. #8

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    Standard AW: Kunde haftet nicht für schlechte Bewertung

    Ich hab das jetzt auch mal gegoogelt und nachgelesen und weiß jetzt gar nicht, ob ich es lustig oder traurig finden soll.

    Einerseits kann man natürlich gegen fast alles Klagen, ohne auch nur die geringste Chance auf Erfolg zu haben. Ist halt nur eine Verschwendung von Zeit und Geld. Was ich nicht weiß, ob es bei so einer Klage auch vorkommen kann, dass das Gericht die Klage von vorneherein abweist. Zumindest in diesem Fall ist das ja nicht geschehen und es geht ja wohl auch noch weiter.

    Andererseits kann ich mir durchaus vorstellen, dass wenn der Kläger irgendeinen Hinweis darauf findet, dass der Käufer seine Bewertung böswillig abgegeben hat (vielleicht hat er ja in einem Kommentar oder einem Blog gesagt: "Dem zeige ich es"), beschleicht mich fast die Angst, dass er damit durchkommen könnte. Das müsste man sich mal vorstellen: Da sagt man locker mal, der Typ verkauft Mist und schon ist man pleite.

    Egal wie, merkt man immer wieder, wie gefährlich das Netz sein kann. Wegen dem Kauf einer Lapalie ruinieren sich 2 Leute gegenseitig.
    Geändert von olwel (12.09.2014 um 17:37 Uhr)

  12. #9
    Avatar von DMW007
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    Standard AW: Kunde haftet nicht für schlechte Bewertung

    Naja man muss in solchen Fällen immer differenzieren, ob es sich salopp gesagt um einen dummen Käufer oder Verkäufer handelt. Leider kommt es nämlich auch vor, dass der Kunde einen Fehler macht, den er nicht verantworten will und ihn daher einfach dem Händler in die Schuhe schiebt. Gerade wenn man Amazon-Bewertungen liest stellt man immer mal wieder fest: Manche Leute bewerben ein Produkt negativ, obwohl Ihr eigenes Fehlverhalten die Ursache für Ihren Ärger ist. Hatte sogar schon einen eBay-Käufer, der so dreist war von mir Ersatz + Schadensersatz für Folgeschäden haben wollte, die durch seine Fahrlässigkeit entstanden sind. Offenbar wusste er selbst, dass seine Forderungen absurd waren. Auf einen Rechtsstreit wollte er es nicht ankommen lassen, obwohl es um mehr als 20€ ging, wenn man seine Forderung als Streitwert ansetzt.
    In diesem Fall ist die Behauptung des Käufers aber wohl zutreffend. Wenn die Montageanleitung korrekt gewesen wäre, sollte es möglich sein, dies zu belegen/demonstrieren. Da er das nicht konnte, war sie wahrscheinlich tatsächlich fehlerhaft. Um das abschließend bewerten zu können wären nähere Details interessant, weshalb genau das Gitter zu klein geworden ist: Haben Angaben gefehlt, wenn ja welche? Waren die Anweisungen mehrdeutig, sodass der Käufer diese falsch verstanden hat? Wenn ja in welchem Umfang?


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