1. #1
    Avatar von DMW007
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    Standard Urheberrechtsverletzung als Schwerverbrechen: Bis zu 10 Jahre Haft in GB

    Großbritannien rüstet mal wieder auf, was die Strafverfolgung angeht: Wer Urheberrechtsverletzungen im Internet begeht, soll zukünftig mit bis zu 10 Jahren Haft anstelle von lediglich zwei Jahren bestraft werden. Darüber hinaus wird ein Zensurgesetz erweitert, das Anbieter von Pornoseiten zur Altersverifikationen bei ihren Nutzern zwingt. Der Filter ist umstritten, da er missbraucht werden kann und bereits in der Vergangenheit zahlreiche harmlose und legitime Seiten in GB blockiert hatte. Im gleichen Zuge möchte die Regierung ein Recht auf einen Breitbandanschluss mit mindestens 10 Mbit/s einführen. Den Anbietern drohen Strafen von bis zu 23.000 Euro am Tag, können sie die Geschwindigkeit nicht liefern.


    Sind 10 Jahre Haft für das unerlaubte Kopieren von urheberrechtlich geschütztem Material wie Musik oder Filmen viel zu viel, oder deutlich angemessener als die aktuellen zwei Jahre?
    Haltet ihr die Zensur durch den Filter in GB für eine gute Idee, obwohl dieser bereits jetzt viele erlaubte Seiten blockiert?
    Seid ihr mit der tatsächlichen Geschwindigkeit eures Internetanschlusses unzufrieden, und würdet ein ähnliches Gesetz in Deutschland zur Mindestbandbreite begrüßen?


  2. The Following User Says Thank You to DMW007 For This Useful Post:

    Darkfield (11.07.2016)

  3. #2
    Avatar von Dr. Bastardo
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    Standard AW: Urheberrechtsverletzung als Schwerverbrechen: Bis zu 10 Jahre Haft in GB

    Ganz klar, Ja!

    Für einen Mord bekommt man bis zu 6 Jahre Haft, wenn man sich davor nichts geleistet hat im Strafregister. Und dann soll man sich 10 Jahre für einen Film den man runtergezogen oder hochgezogen hat reinsetzen? Unverständlich!

    Aber England ist dafür bekannt, das sie ihre Gesetze zu hoch machen genauso wie ihre Strafen.

  4. #3

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    Standard AW: Urheberrechtsverletzung als Schwerverbrechen: Bis zu 10 Jahre Haft in GB

    Hallo Leute,
    da sieht man mal wieder, in welcher Relation das Leben des einzelnen im Gegensatz zum Finanziellen Interesse des Staates geschützt wird.
    Ein Geisteskranker vergewaltigt ein Mädchen, welches (wahrscheinlich) den Rest ihres Lebens, nie wieder einem Menschen voll vertrauen kann/ wird und diesen Vorfall wohl nicht mehr vergessen kann. Er ruiniert also den Rest ihres Lebens bedeutend und mit welcher Strafe müssen solche Menschen teilweise rechnen, wie die Vergangenheit gezeigt hat im Bereich von 1,5 Jahren Bewährung bis 4 oder 5 Jahre.
    Aber Wage es dem Staat oder Konzerne (welche in enger Verbindung zum erstgenannten stehen) um etwas Geld zu prellen, dann wirst du finanziell nieder gemacht und musst wohl noch länger ins Gefängnis, als jemand der einem Menschen sein Leben bedeutend kaputt gemacht hat.

    Aber man sieht es ja in allen Bereichen, in dem anderen Thread hier wird rumgeheult, dass die deutsche Bundeswehr am Informationstag Kindern (MAN STELLE SICH EINMAL VOR KINDERN!!!?!? *Sarkasmus aus) gesicherte Waffen (welche mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit noch nicht einmal den Schlagbolzen installiert hatten) in die Hand gedrückt.
    Hintenrum boomt der Waffenexport nach Saudi - Arabien, obwohl allerwelt bekannt ist, das unsere Sturmgewehre für ihren Tatsächlichen Einsatzzweck irgendwo im Kriegsgebiet landen und das wohl auch in Kinderhänden. Aber da dort Geld ohne Ende fließt, gilt dort wohl eine Grauzone für Moral und Recht.

    VG
    Sig

  5. #4
    Avatar von ewasp
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    Standard AW: Urheberrechtsverletzung als Schwerverbrechen: Bis zu 10 Jahre Haft in GB

    Ich glaube, das der gesetzliche Rahmen reicht. Anwenden müssen ihn ja die Gerichte. Für 1 heruntergeladenen Film wird man ja wohl nicht für 10 Jahre hinter Gitter müssen, bei gewerbsmäßigem Vorgehen sieht das dann anders aus.Der Fußballer Messi hat jetzt für mehrere Millionen Steuerhinterziehung 21 Monate auf Bewährung bekommen und prüft sogar noch einen Einspruch, dann soll der Verstoß gegen das Urheberrecht solche Maßnahmen nach sich ziehen?
    Auch in einem Berg voller Scherben, kann man ein Muster erkennen.

  6. #5

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    Standard AW: Urheberrechtsverletzung als Schwerverbrechen: Bis zu 10 Jahre Haft in GB

    @ewasp

    Naja das auf Stars und Superreiche, das Gesetz anders angewandt wird, ist ja auch klar.
    Ulli Höneß ? 127 Millionen Euro hinterzogen, das Strafmaß dafür, war ja wohl mehr als lächerlich.
    Ein normaler Bürger, würde bei einer weit geringeren Summe so schnell kein Bein mehr auf den Boden bringen.

    Ist nunmal leider so.

    VG
    Sig
    Geändert von Darkfield (13.07.2016 um 10:22 Uhr) Grund: blödes Vollzitat entfernt!

  7. #6

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    Standard AW: Urheberrechtsverletzung als Schwerverbrechen: Bis zu 10 Jahre Haft in GB

    Was für eine übertrieben harte Strafe! Nach meiner Meinung sollte sich die Strafe immer daran orientieren, welcher Schaden der Gesellschaft zugefügt wurde. Und der ist bei einem einzelnen Raubkopierer nun wirklich marginal, das steht in keinem Verhältnis.

    Der Filter ist auch eine schlechte Idee, wenn solche Instrumente erste eingeführt sind, werde sie auch missbraucht, das ist festgestellt. Die Einführung stellt einen Dammbruch dar. Des weiteren bleiben unerwünschten Inhalte weiter öffentlich im Internet bestehen und jeder mit etwas technischem Wissen kann sie via VPN oder Proxy weiterhin erreichen. Alles spricht gegen den Filter.

    Der Anspruch auf eine Breitbandleitung hingegen ist sinnvoll, auch wenn die Strafe wieder vollkommen überzogen ist.

  8. #7

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    Standard AW: Urheberrechtsverletzung als Schwerverbrechen: Bis zu 10 Jahre Haft in GB

    Die Strafe für sowas ist mehr als nur übertrieben, auch wenn ich mir kaum vorstellen kann, dass man für eine runtergeladene MP3 Datei 10 Jahre bekommt.

    Zu den Filtern sage ich mal: Netzneutralität(Das ist das was eigentlich jeder geniessen können sollte). Nebenbei haben selbst normale Browser wie z.B. Opera mittlerweile VPN integriert.

    Die Breitbandansprüche sind sinnvoll auch wenn ich glaube, das die Leute die mehr wollen auch mehr gebucht haben.
    Es wird aber auch wie in Deutschland Anbieter geben die sowas nicht "können" oder besser gesagt nicht wollen(*hust*Telekom*hust*).
    Das macht die ganze Angelegenheit schon deutlich sinnvoller.

  9. #8
    Avatar von BitNet
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    Standard AW: Urheberrechtsverletzung als Schwerverbrechen: Bis zu 10 Jahre Haft in GB

    Dieser Grund für solche Strafe ist lächerlich und man muss ganze Justiz dafür weg blasen.
    Bald müssen wir wegen diesen Bytes unsere Realität riskieren. Ich verstehe, wenn es Kinderpornografie ist, aber bei anderem naja.
    Geändert von BitNet (26.07.2016 um 14:02 Uhr)

  10. #9
    Avatar von Darkfield
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    Standard AW: Urheberrechtsverletzung als Schwerverbrechen: Bis zu 10 Jahre Haft in GB

    Zitat Zitat von BitNet Beitrag anzeigen
    wegbomben
    Du weisst aber schon das die Politiker und Ermittlungsbehörden gereade wegen solcher Aussagen, und dem was in den letzten Tagen so alles passierte, sehr sensibel sind?!
    Wenn Du also Besuch haben willst, und viele lange nette Gespräche, dann plapper weiter solch Nomenklaturen - mir soll das ja egal sein.
    Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. (Benjamin Franklin)
    Die zwei häufigsten Elemente im Universum sind Wasserstoff und Blödheit. (Yonathan Simcha Bamberger)
    Wer schweigt, stimmt nicht immer zu. Er hat nur manchmal keine Lust mit Idioten zu diskutieren. (Albert Einstein)
    Der Weg zur Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert. (Dante)
    Es gibt Besserwisser, die niemals begreifen, dass man recht haben und ein Idiot sein kann. (Martin Kessel)
    Doofheit ist keine Entschuldigung.

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