{"id":2476,"date":"2015-06-25T01:21:33","date_gmt":"2015-06-25T00:21:33","guid":{"rendered":"https:\/\/u-labs.de\/blog\/?p=2476"},"modified":"2015-06-25T02:38:37","modified_gmt":"2015-06-25T01:38:37","slug":"jugendschutz-shop-wegen-erotik-ebook-verklagt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/u-labs.de\/portal\/jugendschutz-shop-wegen-erotik-ebook-verklagt\/","title":{"rendered":"Jugendschutz-Klage wegen Erotik-eBook &#8211; Was steckt dahinter?"},"content":{"rendered":"<p>eBooks mit jugendgef\u00e4hrdeten Inhalten d\u00fcrfen in Deutschland nur versteckt vor Kindern und Jugendlichen angeboten werden &#8211; Dieser bislang recht unbekannte Umstand wurde einem eBook-H\u00e4ndler zum Verh\u00e4ngnis: Gegen ihn l\u00e4uft ein Verfahren wegen Versto\u00dfes gegen das Jugendschutzgesetz, wie das B\u00f6rsenblatt erst vor wenigen Tagen berichtete. Dies f\u00fchrte zu Schlagzeilen wie\u00a0<strong>Jugendgef\u00e4hrdete eBooks d\u00fcrfen nur zwischen 22 und 6 Uhr angeboten werden<\/strong> &#8211; wodurch wiederum verschiedene Diskussionen entstanden.<\/p>\n<h4>Doch was ist eigentlich genau passiert und wieso?<strong>\u00a0<\/strong><\/h4>\n<p>Ein Onlineshop bot das 2012 erschienene eBook\u00a0<strong>Schlauchgel\u00fcste<\/strong> von Jacob Winter an. Er bzw. Sie geh\u00f6rte zu den\u00a0<em>Transfrauen<\/em> der 60er und 70er Jahre. Besagtes Buch ist\u00a0seine Autobiografie, in der er nat\u00fcrlich auf seine Transgender-Erfahrungen eingeht &#8211; mit\u00a0<strong>drastischen Beschreibungen<\/strong>, wie es in der Inhaltsangabe genannt wird.<\/p>\n<p>Offensichtlich zu drastisch f\u00fcr Kinder und Jugendliche, denn das Buch steht auf dem Index. Gem\u00e4\u00df <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/juschg\/__15.html\" target=\"_blank\" rel=\"nofollow\">Jugendschutzgesetz \u00a7 15<\/a> d\u00fcrfen indexierte Medien nicht \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich sein und nur auf Nachfrage an Erwachsene ab 18 Jahren abgegeben werden. In physischer Form sind solche Medien daher nicht im Schaufenster oder Ausstellungsraum zu finden, sondern meist hinter der Theke. Das brachte ihnen die Bezeichnung <b>B\u00fcckware<\/b> ein.<\/p>\n<h4>Die Rechtslage von eBooks<\/h4>\n<p>So einfach ist das Thema jedoch nicht vom Tisch.\u00a0Denn im Bezug auf eBooks kommt auch noch die durchaus etwas verwirrende Rechtslage dazu: Viele w\u00fcrden sie wohl als\u00a0<strong>digitale B\u00fccher<\/strong> beschreiben. Doch aus rechtlicher Sicht sind eBooks jedoch gar keine B\u00fccher, sondern Telemedien. Aus diesem Grund gilt f\u00fcr sie der\u00a0<a href=\"http:\/\/www.artikel5.de\/gesetze\/jmstv.html\" target=\"_blank\" rel=\"nofollow\"><b>Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (kurz JMStV)<\/b><\/a>. Dieser sieht vor, dass Kindern und Jugendlichen keine\u00a0Inhalte zug\u00e4nglich gemacht werden, die ihre Entwicklung beeintr\u00e4chtigen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Bei gedruckten physischen B\u00fcchern ist dies nicht so. Selbstverst\u00e4ndlich d\u00fcrfen indizierte B\u00fccher die etwa rechtsradikale oder gewaltverherrlichende Inhalte enthalten auch im Buchladen nur an Erwachsene \u00fcber 18 Jahren verkauft werden. Es gibt jedoch auch B\u00fccher die Minderj\u00e4hrige in ihrer Entwicklung beeintr\u00e4chtigen k\u00f6nnen, aber nicht auf dem Index stehen. Genau diese k\u00f6nnten als gedrucktes Buch legal an Kinder und Jugendliche verkauft werden, als eBooks jedoch nicht.\u00a0<strong>Schlauchgel\u00fcste<\/strong>\u00a0f\u00e4llt aufgrund der Indizierung ohnehin nicht in diese Kategorie &#8211; Unverst\u00e4ndlich\u00a0ist es dennoch.<\/p>\n<p>Wenngleich auch nicht die einzige Kuriosit\u00e4t zwischen analogen und digitalen B\u00fcchern: So gilt f\u00fcr gedruckte B\u00fccher nach wie vor der reduzierte Steuersatz von lediglich sieben Prozent, wogegen f\u00fcr eBooks volle 19 Prozent an den Staat abgef\u00fchrt werden m\u00fcssen. Ein \u00e4hnliches Problem gab es in der Vergangenheit bereits mit H\u00f6rb\u00fcchern, hier wurde jedoch gehandelt: Seit dem 01. Januar 2015 werden auch digitale B\u00fccher reduziert besteuert.<\/p>\n<h4>Auch bei eBooks muss der Jugendschutz gew\u00e4hrleistet werden<\/h4>\n<p>Trotz allem ist die derzeitige rechtliche Lage klar:\u00a0eBooks die f\u00fcr Kinder und Jugendliche geeignet sind d\u00fcrfen von diesen nicht wahrgenommen werden, sagt das Gesetz. Von vielen H\u00e4ndlern wurde dieser Umstand bislang ignoriert &#8211; Bis jetzt zumindest. Denn die Klage im Fall\u00a0<strong>Schlauchgel\u00fcste<\/strong>\u00a0hat nicht nur zu einer \u00f6ffentlichen Diskussion \u00fcber Jugendschutz, eBooks &amp; co gef\u00fchrt. Auch einige H\u00e4ndler sind aufgewacht und haben besagtes Buch als Sofortma\u00dfnahme aus ihrem Shop verbannt. Darunter befindet sich unter anderem Amazon.<\/p>\n<p>Doch wie\u00a0hat ein rechtswirksamer Jugendschutz in diesem Falle auszusehen? Der <a href=\"http:\/\/www.artikel5.de\/gesetze\/jmstv.html\" target=\"_blank\" rel=\"nofollow\">Jugendmedienschutz-Staatsvertrag<\/a> sieht unter \u00a7 5 im wesentlichen zwei geeignete Ma\u00dfnahmen vor:<\/p>\n<p><strong>Zeitbeschr\u00e4nkung<\/strong><\/p>\n<p>Die Jugendgef\u00e4hrdeten Inhalte\u00a0werden nur dann online geschaltet, wenn Kinder und Jugendliche diese\u00a0<em>\u00fcblicherweise<\/em> nicht wahrnehmen. Gem\u00e4\u00df\u00a0JMStV ist dies bei Kindern- und Jugendlichen unter 16 Jahren von 22 bis 6 Uhr sowie bei Jugendlichen ab 16 (aber unter 18) von 23 bis 6 Uhr der Fall. Diese Regelung wurde urspr\u00fcnglich f\u00fcr Kinofilme entworfen. Fast identisch\u00a0ist sie daher auch in\u00a0<a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/juschg\/__11.html\" target=\"_blank\" rel=\"nofollow\">\u00a7 11 des Jugendschutzgesetzes<\/a>\u00a0zu finden: Jugendliche unter\u00a016 d\u00fcrfen nur Kino-Vorstellungen bis 22 Uhr abends besuchen, bei unter 18-J\u00e4hrigen muss der Film um 24 Uhr beendet sein.<\/p>\n<p><strong>Zugangsbeschr\u00e4nkung<\/strong><\/p>\n<p>Der Anbieter kann auf technischem Wege das Angebot vor Kindern und Jugendlichen verstecken &#8211; Beispielsweise durch eine Altersverifikation, ohne die entsprechende Inhalte weder gesehen noch gekauft werden k\u00f6nnen. Die Methode muss die Nutzung &#8222;unm\u00f6glich machen oder wesentlich erschweren&#8220;, also ausreichend effektiv sein. Dies scheint auf eine simple Ja-Nein Frage der Vollj\u00e4hrigkeit wie sie etwa der <a href=\"https:\/\/www.pallmall.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"nofollow\">Zigarettenhersteller Pall Mall verwendet<\/a> nicht ansatzweise zuzutreffen. Geeignet erscheinen aufw\u00e4ndigere Verfahren wie etwa eine Verifizierung mittels <a href=\"https:\/\/www.deutschepost.de\/de\/p\/postident.html\" target=\"_blank\" rel=\"nofollow\">Postident<\/a>. Dabei kann beispielsweise das Alter anhand des Personalausweises verifiziert werden.<\/p>\n<h4>Alterskennzeichnung f\u00fcr eBooks<\/h4>\n<p>Zuletzt bleibt noch ein\u00a0Problem: Woran sollen H\u00e4ndler jugendgef\u00e4hrdete Medien erkennen, ohne f\u00fcr jedes Buch intensiv recherchieren bzw. dies unter Umst\u00e4nden sogar lesen zu m\u00fcssen? Der B\u00f6rsenverein m\u00f6chte deswegen eine verpflichtende Alterskennzeichnung auch f\u00fcr eBooks durchsetzen, wie am Mittwoch bekannt wurde. Daf\u00fcr soll die\u00a0<strong>Freiwillige Selbstkontrolle (FSK)<\/strong>\u00a0genutzt werden. Viele d\u00fcrften die wei\u00dfen (FSK 0), gr\u00fcnen (FSK 12), blauen (FSK 16) und roten (FSK 18: Keine Jugendfreigabe) Schilder bereits von Filmen oder auch Computerspielen kennen.<\/p>\n<p>Allerdings soll diese Kennzeichnung von den Verlagen selbst durch einen Jugendschutzbeauftragten sichergestellt werden. Dies erscheint jedoch absurd, zumal daf\u00fcr\u00a0gem\u00e4\u00df Jugendschutzgesetz eine\u00a0Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle daf\u00fcr verantwortlich ist. Die FSK \u00fcberpr\u00fcft Filme, f\u00fcr\u00a0Computerspiele ist die USK zust\u00e4ndig.<\/p>\n<h4>Fazit<\/h4>\n<p>Die Berichte einiger Medien zu diesem Fall sind zumindest unvollst\u00e4ndig &#8211; eine zeitliche Beschr\u00e4nkung wie sie von vielen Seiten angek\u00fcndigt wurde ist nicht zwingend erforderlich, um eBooks gesetzeskonform im Internet anzubieten. Allerdings scheint es in der Tat so, als dass der Jugendschutz bei vielen eBook-Anbietern vorbei gegangen ist. Zumindest was den rechtlichen Teil angeht. Mit diesem\u00a0medienwirksamen Urteil d\u00fcrfte sich das \u00e4ndern. Im wie weit Kinder und Jugendliche dadurch in der Praxis tats\u00e4chlich besser gesch\u00fctzt werden, bleibt dahingestellt &#8211; Gerne d\u00fcrft ihr uns eure Ansicht diesbez\u00fcglich in den Kommentaren mitteilen!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>eBooks mit jugendgef\u00e4hrdeten Inhalten d\u00fcrfen in Deutschland nur versteckt vor Kindern und Jugendlichen angeboten werden &#8211; Dieser bislang recht unbekannte Umstand wurde einem eBook-H\u00e4ndler zum Verh\u00e4ngnis: Gegen ihn l\u00e4uft ein Verfahren wegen Versto\u00dfes gegen das Jugendschutzgesetz, wie das B\u00f6rsenblatt erst vor wenigen Tagen berichtete. 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