{"id":3293,"date":"2015-12-24T18:33:10","date_gmt":"2015-12-24T17:33:10","guid":{"rendered":"https:\/\/u-labs.de\/?p=3293"},"modified":"2015-12-24T18:33:10","modified_gmt":"2015-12-24T17:33:10","slug":"facebook-agb-widerspruch-durch-pinnwand-post-wirkungslos","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/u-labs.de\/portal\/facebook-agb-widerspruch-durch-pinnwand-post-wirkungslos\/","title":{"rendered":"Facebook: AGB-Widerspruch durch Pinnwand-Post wirkungslos"},"content":{"rendered":"<p>Regelm\u00e4\u00dfig zur Vorweihnachtszeit\u00a0werden seitens Facebook \u00c4nderungen in den Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) angek\u00fcndigt. Da diese meist eher weniger im Interesse der Anwender sind, protestieren viele Kunden dagegen. Die verbreitetste Methode besteht darin, eine Widerspruchserkl\u00e4rung\u00a0zu posten. Es gibt sie in unterschiedlichen Ausf\u00fchrungen und L\u00e4ngen. Sinngem\u00e4\u00df l\u00e4sst sich ihr Inhalt wie folgt zusamenfassen:<\/p>\n<blockquote><p>Hiermit widerspreche ich den neuen Facebook-AGB von Facebook und verbiete gleichzeitig jegliche Nutzung meiner Fotos, Videos und anderer personenbezogenen Daten. Die kommerzielle Verwendung meiner Daten bedarf eine vorherige Zustimmung durch mich.<\/p><\/blockquote>\n<p>Warum dieser Versuch in der Praxis\u00a0gleich aus mehreren Gr\u00fcnden keinerlei Wirkung &#8211; und erst Recht nicht die erhoffte &#8211; hat, soll folgender Artikel erkl\u00e4ren.<\/p>\n<h3><strong>#1 Die \u00c4nderung ist alt und bereits f\u00fcr sich nichtig<\/strong><\/h3>\n<p>Zun\u00e4chst gibt es tats\u00e4chlich ein Widerrufsrecht. Wird ein Vertrag &#8211; in diesem Falle die AGB von Facebook &#8211; einseitig ge\u00e4ndert, kann die andere Partei ihm Widersprechen. Daf\u00fcr m\u00fcsste Facebook s\u00e4mtliche Nutzer ausnahmslos \u00fcber die geplanten \u00c4nderungen informieren.\u00a0Die AGB-\u00c4nderungen durch Facebook wurden offensichtlich nur auf der Seite\u00a0<a href=\"https:\/\/www.facebook.com\/fbsitegovernance\/?fref=ts\" target=\"_blank\" rel=\"nofollow\">Facebook Site Governance<\/a>\u00a0gepostet. Da lediglich jene Nutzer die diese Seite geliked haben \u00fcber die \u00c4nderungen informiert waren, sind diese schon mal grunds\u00e4tzlich f\u00fcr alle Nutzer unwirksam.\u00a0Dar\u00fcber hinaus gibt es dieses Jahr gar keine Ver\u00e4nderungen in den Facebook-AGB. Die letzten Anpassungen wurden Anfang 2015 durchgef\u00fchrt.<\/p>\n<h3><strong>#2 Facebook m\u00fcsste\u00a0Kenntnis vom Widerruf haben<\/strong><\/h3>\n<p>Selbst wenn #1 einen Widerspruch gegen neue AGB nicht bereits absurdum f\u00fchren w\u00fcrde: Damit ein Widerruf wirksam wird, muss die andere Partei davon Kenntnis haben &#8211; \u00c4hnlich wie bei einer K\u00fcndigung. Wird der Widerruf auf der eigenen Pinnwand gepostet, m\u00fcsste Facebook die Profile aller Mitglieder nach Widerrufsbelehrungen durchsuchen &#8211; Ein v\u00f6llig unzumutbarer Aufwand. Korrekterweise m\u00fcsste der Widerruf daher schriftlich an Facebook gerichtet werden &#8211; Beispielsweise per Einschreiben, um den Erhalt beweisen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Auf der Pinnwand gepostet hat eine Widerrufserkl\u00e4rung den gleichen Effekt wie eine K\u00fcndigung des Handyvertrages, die man sich an die Haust\u00fcr klebt &#8211; N\u00e4mlich keine. Der Handyanbieter wird nicht alle Haust\u00fcren auf K\u00fcndigungen \u00fcberpr\u00fcfen. Anhand dieses Beispiels wird deutlich, wie absurd der Widerspruch per Facebook-Post eigentlich ist.<\/p>\n<h3><strong>#3 Facebook muss seine AGB nicht den Nutzern entsprechend anpassen<\/strong><\/h3>\n<p>Wer\u00a0seine Widerrufserkl\u00e4rung in Facebook postet und den Dienst ganz normal weiternutzt, der geht davon aus, dass Facebook seine AGB gem\u00e4\u00df dem Widerspruch anpassen\u00a0<strong>muss<\/strong>. Mit anderen Worten: Wenn ich den Verkauf meiner privaten Daten verbiete, darf Facebook das wegen meines Postes nicht mehr tun &#8211; bei anderen Nutzern die dem nicht widersprochen haben hingegen schon.<\/p>\n<p>Auch diese Annahme ist weit fern von der Realit\u00e4t. Wenn ich Teilen der neuen Facebook-AGB widerspreche, ist das nur ein Vorschlag. Facbeook ist, wie nahezu jedes andere Unternehmen auch, nicht verpflichtet, mit mir einen Vertrag abzuschlie\u00dfen. Facebook kann meinen Vorschlag also einfach ablehnen und damit das Nutzungsverh\u00e4ltnis beenden. Mein Account w\u00fcrde dann zum Stichtag an dem die neuen AGB in Kraft treten deaktiviert werden.<\/p>\n<p>Um bei den Praxisbeispielen zu bleiben: Das Vorgehen der Wideruf-Posts ist vergleichbar, wie wenn ich in einem Supermarkt einen Artikel wie z.B. eine Wurst mit an die Kasse nehme. Die Kassiererin sagt &#8222;2,99\u20ac bitte&#8220;, ich erwidere aber &#8222;Das ist mir zu teuer, hier haben sie 1\u20ac&#8220;, nehme die Wurst und verlasse den Laden. Das w\u00e4re Diebstahl, weil mein gebotener Euro lediglich ein Angebot ist &#8211; Wenn der Supermarkt das Angebot nicht annimmt und auf die 2,99\u20ac besteht habe ich keinerlei Recht, die Wurst f\u00fcr 1\u20ac mitzunehmen.<\/p>\n<h3><strong>#4 Der Nutzer akzeptiert die AGB mit der Anmeldung<\/strong><\/h3>\n<p>Bei Facebook stimmt der Nutzer mit der Registrierung seines Kontos automatisch den AGB zu. Hinsichtlich einer AGB-\u00c4nderung bedeutet das also: Wenn man bis zum Eintreten der \u00c4nderung keinen wirksamen Widerruf bekundet hat, gelten die neuen AGB nach diesem Stichtag automatisch. Facebook bedarf hierzu keiner gesonderten Zustimmung durch den Nutzer.<\/p>\n<p>Die einzige Ausnahme besteht darin, dass die neuen AGB in Deutschland rechtswidrig sind. Beispielsweise wenn der Nutzer wie oben angesprochen nicht ausreichend \u00fcber die \u00c4nderungen informiert wurde. Allerdings ist Facebook ein US-Amerikanisches Unternehmen, sodass man in diesem Fall deutsches Recht im Ausland durchsetzen m\u00f6chte &#8211; ein schwieriges Unterfangen. Das zeigt sich beispielsweise auch bei Hass-Kommentaren und nationalsozialistischen \u00c4u\u00dferungen. Rein rechtlich\u00a0hat sich Facebook durch die offensichtlich nicht erfolgte L\u00f6schung solcher Kommentare nachdem sie durch einen Nutzer gemeldet wurden bereits mehrfach strafbar gemacht.<\/p>\n<h3><strong>Fazit:\u00a0Nur kontrollierte Ver\u00f6ffentlichungen bzw. Datenkraken meiden hilft<\/strong><\/h3>\n<p>Unter diesem Hintergrund wirken die Widerufs-Beitr\u00e4ge auf Facebook-Profilen wie ein hilfloser Versuch,\u00a0der Datenkrake Facebook zu entgehen, aber den Dienst weiterhin wie gewohnt nutzen zu k\u00f6nnen. Dies funktioniert jedoch leider genau so wenig wie einzukaufen, ohne daf\u00fcr Geld auszugeben. Wer seine Daten und damit auch die eigene Privatsph\u00e4re sch\u00fctzen m\u00f6chte, hat nur zwei M\u00f6glichkeiten:<\/p>\n<p><strong>Kontrolliert so wenige Informationen wie m\u00f6glich verbreiten<\/strong><\/p>\n<p>Man verwendet Facebook zwar, aber verbreitet so wenig private Informationen wie m\u00f6glich. Beispielsweise kann man f\u00fcr sensiblere Informationen einen Freund oder Bekannten dazu aufrufen, sichere Messenger wie TextSecure\/Signal zu installieren, \u00fcber die man die eigentlichen Informationen dann austauscht.\u00a0Das Ver\u00f6ffentlichen von Fotos und anderen privaten Daten sollte m\u00f6glichst reduziert oder am besten gar nicht mehr praktiziert werden. Getreu dem Grundsatz: Was Facebook nicht hat, kann die Firma auch nicht zu meinem Nachteil missbrauchen &#8211; V\u00f6llig egal, was in den AGB steht.<\/p>\n<p><strong>Bekannte Datenkraken vollst\u00e4ndig meiden<\/strong><\/p>\n<p>Die beste Variante ist nat\u00fcrlich Facebook \u00fcberhaupt nicht zu nutzen, da der Firma so keinerlei Informationen \u00fcber einen selbst vorliegen. In der Praxis ist das jedoch leider schwierig und verkompliziert bestimmte Dinge zumindest &#8211; Beispielsweise die Kontaktaufnahme zu Klassenkameraden und anderen Personen, von denen man l\u00e4nger nichts geh\u00f6rt hat. Vielen ist diese Methode daher zu radikal, besonders wenn man fr\u00fcher bereits bei Facebook war.<\/p>\n<p>Was auf jeden Fall nicht funktioniert ist sein gesamtes Leben auf Facebook kundzutun, ohne massive Einschr\u00e4nkungen in der eigenen Privatsph\u00e4re und Freiheit hinzunehmen. Wenn man Facebook unbedingt nutzen m\u00f6chte oder gar muss, d\u00fcrfte ein vern\u00fcnftiger Kompromiss mit kritischem Blick auf den Datenschutz beim teilen jeder Information die beste L\u00f6sung sein, um beides unter einen Hut zu bekommen. Wer kann, sollte das Netzwerk aber meiden &#8211; Denn Facebook verdient mit Daten sein Geld und wird daher selbst dann zahlreiche Informationen \u00fcber uns besitzen, wenn wir selbst wenig preis geben&#8230;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Regelm\u00e4\u00dfig zur Vorweihnachtszeit\u00a0werden seitens Facebook \u00c4nderungen in den Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) angek\u00fcndigt. 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