{"id":5264,"date":"2017-06-28T21:04:11","date_gmt":"2017-06-28T20:04:11","guid":{"rendered":"https:\/\/u-labs.de\/portal\/?p=5264"},"modified":"2017-06-28T21:05:42","modified_gmt":"2017-06-28T20:05:42","slug":"whatsapp-illegal-wegen-unzulaessiger-datenweitergabe","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/u-labs.de\/portal\/whatsapp-illegal-wegen-unzulaessiger-datenweitergabe\/","title":{"rendered":"WhatsApp illegal wegen unzul\u00e4ssiger Datenweitergabe?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Die Weitergabe von fremden Telefonnummern ist Illegal. Diese Einsch\u00e4tzung ist nicht neu, jedoch bisher kaum in die Praxis umgesetzt worden. Nun hat das\u00a0AG Bad Hersfeld einen solchen Versto\u00df geahndet: Der Mutter eines Kindes muss von jedem einzelnen WhatsApp-Kontakt Ihres Sohnes die Zustimmung einholen, dass ihre pers\u00f6nlichen Daten an WhatsApp in die USA \u00fcbermittelt werden d\u00fcrfen.\u00a0<\/strong><\/p>\n<h2><strong>Automatischer Datenabgleich illegal<\/strong><\/h2>\n<p>Knackpunkt ist der automatische Datenabgleich von WhatsApp: Der verbreitete Messenger greift auf das private Telefonbuch des Nutzers zu. <em>Alle<\/em> eingetragenen Handynummern werden regelm\u00e4\u00dfig an WhatsApp gesendet. So kann der Betreiber feststellen, welche Kontakte des Nutzers den Chatdienst ebenfalls nutzen. Allerdings haben die Inhaber der fremden Telefonnummern nie ihr Einverst\u00e4ndnis dazu erkl\u00e4rt &#8211; Obwohl es sich um personenbezogene Daten handelt. Dass die WhatsApp-Server in den USA stehen, wo das Datenschutzrecht deutlich schw\u00e4cher ist wie in Deutschland, macht die Sache nur noch schlimmer.<\/p>\n<p>Um die Datenschutzrechte dritter nicht zu verletzten, m\u00fcsste vor der WhatsApp-Installation daher tats\u00e4chlich das Einverst\u00e4ndnis jedes Kontaktes eingeholt werden. Ansonsten k\u00f6nnten rein rechtlich Abmahnungen, Unterlassungsklagen und Schadensersatzanspr\u00fcche entstehen.<\/p>\n<h2><strong>WhatsApp hat Haftung auf Nutzer \u00fcbertragen<\/strong><\/h2>\n<p>Der Betreiber ist sich dieses Problemes durchaus bewusst.\u00a0Um nicht ebenfalls in die Haftung genommen zu werden, hat WhatsApp sich bereits letztes Jahr durch neue AGB abgesichert. Wir haben in folgendem Artikel dar\u00fcber berichtet: <a href=\"https:\/\/u-labs.de\/portal\/2-jahre-hielt-das-facebook-versprechen-fragwuerdige-datenschutzerklaerung-uebermittelt-whatsapp-nutzerdaten-an-facebook\/\">Fragw\u00fcrdige Datenschutzerkl\u00e4rung \u00fcbermittelt WhatsApp-Nutzerdaten an Facebook<\/a>. Zusammengefasst hat jeder Nutzer durch die neuen AGB best\u00e4tigt, eine Vollmacht zur Weitergabe fremder Daten an WhatsApp zu besitzen.<\/p>\n<p>Im Wortlaut hei\u00dft es dort:<\/p>\n<blockquote><p>Du stellst uns regelm\u00e4\u00dfig die Telefonnummern von WhatsApp-Nutzern und deinen sonstigen Kontakten in deinem Mobiltelefon-Adressbuch zur Verf\u00fcgung. <strong>Du best\u00e4tigst, dass du autorisiert bist, uns solche Telefonnummern zur Verf\u00fcgung zu stellen<\/strong>, damit wir unsere Dienste anbieten k\u00f6nnen.<\/p><\/blockquote>\n<p>Diese Passage steht in einem zum damaligen Zeitpunkt 19 DIN A4-Seiten langen Dokument. Es \u00fcberrascht daher nicht, dass dieses fragw\u00fcrdige Vorgehen bislang kein gr\u00f6\u00dferes Aufsehen erregte.<\/p>\n<h2><strong>Gerichtsurteil gegen Mutter best\u00e4tigt Rechtsversto\u00df<\/strong><\/h2>\n<p>Bislang gab es in dieser Hinsicht keine nennenswerten Entscheidungen mit Praxisrelevanz. Dies \u00e4nderte sich mit dem Urteil vom <a href=\"http:\/\/www.lareda.hessenrecht.hessen.de\/lexsoft\/default\/hessenrecht_lareda.html#docid:7860914\" target=\"_blank\" rel=\"noopener nofollow\">20.03.2017, AZ F 111\/17<\/a>. Hier ging es urspr\u00fcnglich um die Regelung des gemeinsamen Umgangsrechtes zweier geschiedenen Eltern mit dem 10-J\u00e4hrigen Sohn. Dabei wurde auch thematisiert, ob und in wie fern das Handy des Jungen von ihm genutzt werden darf &#8211; Vor allem f\u00fcr WhatsApp. 13 Jahre sind n\u00e4mlich eigentlich das Mindestalter f\u00fcr den Dienst. Hierbei wurde festgestellt, dass die Datenschutzerkl\u00e4rungen sehr schwammig formuliert wurden. Unter anderem mit einem Zitat der obigen Passage.<\/p>\n<p>Der automatische Datenabgleich wird vom Gericht analog damit verglichen, einer fremdem Person das Handy auszuh\u00e4ndigen und durch sie das gesamte Adressbuch abzuschreiben. Anschlie\u00dfend habe diese Person weitreichende M\u00f6glichkeiten \u00fcber diese Daten &#8211; etwa die Nutzung zu Werbezwecken. Auch das Nicht-Lesen der AGB ist keine Entschuldigung: Der Nutzer mache sich dadurch &#8222;[&#8230;] zum Mittelsmann des dahinterstehenden Unternehmens WhatsApp Inc und deren Gesch\u00e4ftsmodell [&#8230;]&#8220; &#8211; Der Nutzer handle hier mindestens fahrl\u00e4ssig.<\/p>\n<h2>Nutzer sind laut Gericht unm\u00fcndig<\/h2>\n<p>Ferner stellte sich die Frage, wie es sich bei Nutzern der App verh\u00e4lt: Der Sohn habe etwa 20 Kontakte, von denen 16 WhatsApp nutzen. Kann bei den 16 Nutzern davon ausgegangen werden, dass sie sich \u00fcber die Risiken im Datenschutz bewusst sind? Diese Frage verneinte das Gericht klar. Es stellte fest, dass Nutzungsbedingungen und Datenschutzvereinbarungen von den meisten Anwendern gar nicht gelesen werden. Viele w\u00fcrden diese einfach \u00fcberspringen, um den jeweiligen Dienst nutzen zu k\u00f6nnen. Dies sei bei vielen Apps wie u.a. WhatsApp zudem sehr einfach m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Das Gericht sieht den durchschnittlichen Verbraucher daher als nicht m\u00fcndig an, eine derart schwerwiegende Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung abzugeben &#8211; die au\u00dferdem auch noch Grundrechte einschr\u00e4nkt.<\/p>\n<h2>Unwissende Eltern m\u00fcssen sich informieren<\/h2>\n<p>Interessant ist auch die Urteilsverk\u00fcndung. Dort wurde der Mutter auferlegt, mindestens einmal pro Monat mit ihrem Sohn \u00fcber die Nutzung des Smartphones zu sprechen. Und zus\u00e4tzlich sein Adressbuch selbst in Augenschein zu nehmen. Die Eltern sind in der Pflicht, bis zur Vollj\u00e4hrigkeit des Kindes die Nutzung des Smartphones zu beaufsichtigen, sowie zu begleiten. Fehlendes Wissen ist daf\u00fcr keine Ausrede: Fehlendes Wissen m\u00fcssen sich Erziehungsberchtigte &#8222;unmittelbar und kontinuierlich aneignen&#8220; &#8211; Ansonsten k\u00f6nne die Pflicht zur Begleitung\/Aufsicht nicht ordentlich erf\u00fcllt werden.<\/p>\n<p>Doch das war nicht alles. Vor Gericht stellte sich heraus, dass die Mutter gro\u00dfe L\u00fccken im Verst\u00e4ndnis von WhatsApp aufwies &#8211; obwohl sie ihrem Sohn erlaubte, die App zu benutzen.\u00a0Eine Auflage des Gerichts bestand darin, ihre Vers\u00e4umnisse im Bereich Datenschutz schnellstens nachzuholen. So solle sie online auf der Plattform &#8222;Klicksafe&#8220; mindestens drei Themen-Bereiche nach Wahl vollst\u00e4ndig durchlesen. Zus\u00e4tzlich erwarten die Richter alle 4 Monate einen schriftlichen Bericht, welche Erkenntnisse die Frau aus den Informationen gewonnen hat.<\/p>\n<h2><strong>Fazit: Wie verhalten? Droht eine Abmahnwelle?\u00a0<\/strong><\/h2>\n<p>Grunds\u00e4tzlich sind Abmahnungen m\u00f6glich, scheinen jedoch eher unwahrscheinlich: Die Abmahner m\u00fcssten sich im eigenen Freundes- und Bekanntenkreis befinden. Au\u00dferdem w\u00fcrden diese als WhatsApp-Nutzer damit indirekt selbst einen Gesetzesversto\u00df eingestehen. Wer den Dienst nicht verwende, kann gar nicht sicher wissen, dass seine Handynummer illegal weitergegeben wurde. Dies ist allerdings nichts neues. Experten wie der IT-Anwalt Christian Solmecke vertreten diese Sicht bereits seit l\u00e4ngerem.\u00a0Allerdings ist zu erwarten, dass durch die mediale Verbreitung zu diesem Urteil viele erst davon erfahren, denen die Problematik bislang \u00fcberhaupt nicht bewusst war.<\/p>\n<p>Wer auf Nummer sicher gehen will, ben\u00f6tigt eine Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung seiner Kontakte &#8211; am besten schriftlich. Realistischer scheint hier allerdings der Umstieg auf sicherere Alternativen wie Signal oder Threema. Hier kann der Nutzer besser kontrollieren, was mit seinen Daten geschieht. Wer nicht gleich komplett wechseln m\u00f6chte, sollte allerdings zumindest gesch\u00e4ftliche Kontakte aus dem Adressbuch entfernen. Da ist das rechtliche Risiko noch einmal h\u00f6her.<\/p>\n<h3><strong>Wie wird es weitergehen?<\/strong><\/h3>\n<p>WhatsApp ist nicht zum ersten Mal wegen Datenschutzskandalen in der Kritik: Erst k\u00fcrzlich versuchte der Konzern, WhatsApp-Daten an den Mutterkonzern Facebook weiterzugeben. Diese Praxis wurde in Deutschland jedoch relativ schnell als unzul\u00e4ssig erkannt, sodass die Verbindung gestoppt werden musste. Eine weitere Klage k\u00f6nnte dies zus\u00e4tzlich anfeuern, und langfristig f\u00fcr den Dienst in der jetzigen Form problematisch werden. Bleibt zu hoffen, dass WhatsApp sich hier in der Pflicht sieht, sich mehr um den Datenschutz seiner Anwender zu k\u00fcmmern.<\/p>\n<p><i>Weiterf\u00fchrende Informationen auf <a href=\"https:\/\/www.wbs-law.de\/personlichkeitsrecht\/urteil-weitergabe-der-whatsapp-kontaktdaten-ist-illegal-droht-eine-abmahnwelle-73760\/\" target=\"_blank\" rel=\"nofollow\">wbs-law.de<\/a><\/i><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Weitergabe von fremden Telefonnummern ist Illegal. Diese Einsch\u00e4tzung ist nicht neu, jedoch bisher kaum in die Praxis umgesetzt worden. Nun hat das\u00a0AG Bad Hersfeld einen solchen Versto\u00df geahndet: Der Mutter eines Kindes muss von jedem einzelnen WhatsApp-Kontakt Ihres Sohnes die Zustimmung einholen, dass ihre pers\u00f6nlichen Daten an WhatsApp in die USA \u00fcbermittelt werden d\u00fcrfen.\u00a0 &#8230;<\/p>\n","protected":false},"author":5,"featured_media":5277,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[5,1],"tags":[142,453],"class_list":["post-5264","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-news","category-technik-news","tag-datenschutz","tag-whatsapp"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/u-labs.de\/portal\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5264","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/u-labs.de\/portal\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/u-labs.de\/portal\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/u-labs.de\/portal\/wp-json\/wp\/v2\/users\/5"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/u-labs.de\/portal\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=5264"}],"version-history":[{"count":12,"href":"https:\/\/u-labs.de\/portal\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5264\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":5278,"href":"https:\/\/u-labs.de\/portal\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5264\/revisions\/5278"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/u-labs.de\/portal\/wp-json\/wp\/v2\/media\/5277"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/u-labs.de\/portal\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=5264"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/u-labs.de\/portal\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=5264"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/u-labs.de\/portal\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=5264"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}