Pressefreiheit 2022: Warum ist Deutschland erneut deutlich abgerutscht? Rangliste für Deutschland 2022 einfach erklärt

Pressefreiheit 2022: Warum ist Deutschland erneut deutlich abgerutscht? Rangliste für Deutschland 2022 einfach erklärt

Reporter ohne Grenzen veröffentlichte die Rangliste der Pressefreiheit für das Jahr 2022. Sie enthält ein Gesamtbild zur Lage der Presse und Meinungsfreiheit. Abgebildet wird dies mit einem Punktesystem, bei dem jedes Land 0 (katastrophal) bis 100 (sehr gut) Punkte erreichen kann. Auf Basis der Punkte erstellt Reporter ohne Grenzen jährlich eine absteigend sortierte Rangliste. Grundlage sind Daten von Anfang 2021 bis Ende Januar 2022. Einzige Ausnahmen sind Russland, Ukraine und Mali – dort wurden Entwicklungen bis Ende März 2022 berücksichtigt. Dies liegt an den massiven Veränderungen, die etwa durch den Krieg entstanden sind.

Zu beachten ist allerdings, dass 2022 eine neue Methodik angewendet wurde, um die Plätze zu berechnen. Neu hinzugekommen sind politischer, wirtschaftlicher und soziokultureller Kontext sowie der rechtliche Rahmen. Dadurch sollen die verschiedenen und teils durchaus komplexen Einschränkungen, die in verschiedenen Ländern vorhanden sind, besser berücksichtigt werden. In diesem Dokument wird die neue Methodik näher erläutert.

Als Folge davon sind die Platzierungen 2022 nur bedingt mit denen der Vorjahre vergleichen. Man kann Veränderungen eher als Tendenz sehen. Die ist im Falle von Deutschland bereits seit mehreren Jahren rückläufig: 2022 auf Platz 16, 2021 noch auf dem 13. Platz und 2020 auf Rang 11. Allerdings bleiben die konkreten dokumentierten Einschränkungen und Probleme ja bestehen, unabhängig von der Platzierung. Auf diese werden wir uns daher im Folgenden konzentrieren. Grundlage ist dafür die Nahaufnahme.

Was erfasst Reporter ohne Grenzen in den Berichten?

Generell ist wichtig hervorzuheben: Reporter ohne Grenzen lässt nur durch Zeugen prüfbare und schwererer Vorfälle überhaupt in ihre Berichte einfließen. Darunter etwa Schläge, Tritte oder Angriffe auf Redaktions- und Wohngebäude sowie gegen Autos. Viele „leichtere“ Vorfälle wie Wegdrängen, Stoßen, Durchsuchungen durch die Polizei, Platzverweise werden in den Berichten nicht berücksichtigt.

Bedrohungen und Angriffe gegen Journalisten

Im Vorfeld wurden bereits zahlreiche Medienberichte bekannt, nach denen verschiedene Journalisten bedroht oder sogar angegriffen wurden. 2021 wurden insgesamt 80 Fälle bekannt, ein Höchstwert seit Beginn der Dokumentation im Jahre 2013. Davon ereigneten sich 52 auf oder am Rande von Demonstrationen. Die Übergriffe kommen allerdings nicht nur aus der Bevölkerung: Oft erlebten die Betroffenen Gleichgültigkeit, obwohl Polizisten in der Nähe sind und ihnen helfen könnten. In 12 Fällen haben die Polizisten sogar gezielt Pressevertreter angegriffen – obwohl (oder gerade weil?) sie eindeutig erkennbar waren. Dies führte zu verschiedenen Schäden an Menschen und Ausrüstung wie etwa Kameras.

Beispielsweise wurde einem Journalist ins Gesicht geschlagen. Er fällt zu Boden, verlor das Bewusstsein und musste in der Notaufnahme behandelt werden. Ein anderer Journalist wurde ebenfalls auf den Boden gerissen, aber dennoch weiterhin von Menschen angegriffen. In einem anderen Falle hat sogar ein Rechtsanwalt einen Journalisten noch im Gerichtsgebäude geschlagen, wodurch dieser die Treppe heruntergefallen ist und eine Schädelprellung erlitt.

Wie vorher erwähnt, kam es auch zu Bedrohungen und Übergriffen seitens der Polizei. Beispielsweise richtete die Berliner Polizei ihre Wasserwerfer gezielt auf einen Journalisten, der deutlich zu erkennen war. Von Seiten der Polizei wurde dies abgestritten – ein Video belegte jedoch, dass die Anschuldigung stimmen. In weiteren Fällen kam es nicht nur zu Behinderungen der Arbeit von Journalisten: Sie wurden auch gezielt von Polizisten geschlagen.

BND-Gesetze, Pegasus-Spionagesoftware und Staatstrojaner gefährden die Pressefreiheit

Vereinfacht gesagt legalisiert das BND-Gesetz die anlasslose Massenüberwachung, die im Zuge des NSA-Überwachungsskandals aufgedeckt wurden. Dieses Gesetzt erlaubt sehr vieles. Kontrolle oder gar Einschränkungen gibt es kaum. Auch Journalisten werden überwacht, weswegen Reporter ohne Grenzen vor dem Europäische Gerichtshof für Menschenrechte klagt. Die Beschwerde wurde zugelassen. Wohl als Reaktion darauf gab es eine Reform des BND-Gesetzes, die jedoch kaum Verbesserungen mit sich bringt. Das Bundesverfassungsgericht hat die Massenüberwachung des BND als Verfassungswidrig erklärt.

Ein weiteres Problem sieht Reporter ohne Grenzen in der grundsätzlichen „Cybersicherheitsstrategie“ der Bundesregierung: Sie ist voller stark umstrittener Themen wie etwa Hintertüren in Verschlüsselungen, oder Hackbacks. Zeitgleich ist nicht mal eine entsprechende demokratische Kontrolle dieser weitreichenden Werkzeuge vorgesehen. Trotz massiver Bedenken wurde die Strategie im September 2021 beschlossen. Dies hat nicht nur negative Auswirkungen auf den Journalismus, sondern auch auf andere Bereiche sowie teils die gesamte IT-Sicherheit.

Ebenfalls mit Sorge wird der verstärkte Einsatz von Spionagesoftware gesehen: Wie 2021 bekannt wurde hatte das BKA die umstrittene Spionagesoftware Pegasus gekauft. Alleine laut bisherigen Informationen wurden rund 200 Journalisten aus verschiedenen Ländern damit ausspioniert – sowohl von Demokratien, als auch anderen Staatsformen. Dazu kamen zahlreiche fragwürdige Überwachungsmaßnahmen, etwa gegen Regierungskritiker oder Menschenrechtler.

Der Deutsche Staatstrojaner darf seit der Reform des Verfassungsschutzrechtes 2021 von allen Geheimdiensten genutzt werden. Damit können die Geheimdienste sämtliche Daten auf Computern und Smartphones heimlich überwachen sowie technisch auch manipulieren. Auch Verschlüsselungen von WhatsApp, Signal & co. werden damit umgegangen. Ein großes Problem dabei: Es muss kein Verdacht und richterlicher Beschluss vorliegen, wie in einem Rechtsstaat üblich. Das öffnet die Tür für Missbrauch, vor allem gegen Journalisten und beispielsweise ihre vertraulichen Quellen. Betroffene erhalten zudem keine Information, nicht einmal nachträglich.

Besserer Schutz von Journalisten

Während der digitale Schutz sich verschlechtert hat, kündigte die Ampel-Regierung zumindest an anderer Stelle bessere Schutzmaßnahmen an: Darunter etwa eine Million für Medienschaffende in der Ukraine. Zukünftig möchte man aber auch im Inland die Journalisten vor etwa Übergriffen besser Schützen. Konkreteres gibt es dazu noch wenig.

Dilemma Hass im Internet

Ebenfalls 2021 kam ein Gesetzespaket gegen Hasskriminalität. Es bringt kleine Verbesserungen für Journalisten. Allerdings verpflichtet es Betreiber auch, verdächtige Inhalte selbst an das Bundeskriminalamt melden müssen. Da es keine Vorprüfung gibt, besteht hier die Gefahr einer Verdachtsdatenbank, die zu unrecht gemeldet wurden und keine illegalen Inhalte enthält. Hier darf man nicht vergessen, dass die Meldefunktion teils auch bewusst missbraucht wird – etwa um Gegner zu schwächen. Google, Twitter und TikTok haben gegen die Pflicht zur Datenweitergabe. Bis zur Entscheidung ist diese Pflicht daher ausgesetzt.

Positiv: Es gibt endlich ein Widerspruchsrecht im Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Ein zentraler Kritikpunkt war, dass es zu Overblocking führt und die Nutzer in diesem Falle kaum Möglichkeiten haben, sich zu wehren. Zu bekannten fehlerhaften Löschungen kam es bereits. Ein prominentes Beispiel ist das ARD-Magazin „Monitor“: Dort löschte Instagram ein Beitrag über den rassistischen Anschlag in Hanau, ohne konkrete Gründe zu nennen.

Ebenfalls positiv ist eine Neufassung des Paragraphen 126a: Er verbietet die Veröffentlichung persönlicher Informationen, etwa in sogenannten „Feindeslisten“. Die ursprüngliche Fassung war nicht konkret genug und bot Missbrauchspotenzial, welches durch die Neufassung ausgeräumt werden konnte.

Bis heute gibt es allerdings keine Lösung für Paragraf 202d: Er stellt den Umgang mit Datenhehlereiunter Strafe. Es gibt zwar ein Ausnahmegesetz für Journalisten, damit sie z.B. Informationen von Whistleblowern entgegen nehmen können. Allerdings ist dies auf hauptberufliche Journalisten beschränkt. Blogger, Berater und andere die Medien unterstützen, könnten bestraft werden, wenn sie mit solchen Daten arbeiten.

Gerichtsverfahren

Erstmals hat ein Gericht in einem rechtsstaatlichen Verfahren ein ehemaliges Mitglied der Assad-Regierung verurteilt. Der Prozess wurde sogar auf Arabisch verfolgt, damit Syrische Journalisten ihn ebenfalls verfolgen können. Reporter ohne Grenzen selbst hat Anfang 2021 eine Strafanzeige gegen den Kronprinz aus Saudi-Arabien wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingereicht. Er hat einen Journalisten ermorden lassen und ist für systematische Gewalt und Folter gegen zahlreiche weitere Medienschaffende verantwortlich.

Einschüchterung durch Klagen (SLAPP)

Aber auch in Rechtsstaaten stellt Reporter ohne Grenzen den steigenden Einsatz von SLAPPs fest: SLAPP steht für Strategic Lawsuits Against Public Participation, d.H. strategische Klagen gegen die öffentliche Beteiligung. Hier werden Journalisten zwar nicht körperlich bedroht. Dennoch sollen sie mit dieser subtileren Form eingeschüchtert werden und man versucht, ihre (kritische) Berichterstattung zu verhindern.

Ein Beispiel: Das Adelshaus Hohenzollen klagte in über 100 Fällen, in denen es um ihre Rolle im Nationalsoziamismus ging. Das Land Brandenburg brach daraufhin 2021 die Verhandlungen für Entschädigungszahlungen ab, da sie nicht mit jemandem verhandeln möchten, der Wissenschaftler mit Klagen versucht einzuschüchtern.

Es sind weitere Fälle bekannt, jedoch ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. Gerade kleinere Medienhäuser würden oft aus Zeit- oder Kostengründen auf eine gerichtliche Auseinandersetzung verzichten – selbst wenn sie im Recht sind. Damit haben die Kläger ihr Ziel erreicht und der beanstandete Inhalt wird geändert oder entfernt. Eine Studie belegt, dass die bekannten SLAPPs weltweit stark zugenommen haben.

Auskunftsansprüche

Beim Auskunftsrecht von Medien zu Bundesbehörden sieht Reporter ohne Grenzen weiterhin ein Defizit. Zwar gibt es ein Gesetz dafür, doch dies ist zu unbestimmt. In der Praxis werden die Ansprüche daher oft abgewiesen. Schwarz-rot versprach eine Stärkung in ihrem Koalitionsvertrag, die Union verhinderte dies jedoch. Auch die Ampel hat Besserung bislang nur versprochen.

Ein Beispiel: Während des CDU-CSU Maskenskandals hat der damalig Gesundheitsminister Jens Spahn die Namen der Verdächtigen zurückgehalten – zu Unrecht. Auch Spahns spätere Forderung, er wolle wissen welches Medium welche Fragen stelle, wurde als Gefährdung für unabhängige Recherchen beurteilt.

Die neue Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat ebenfalls bereits damit begonnen, weniger Transparenz zu schaffen: Bisher wurden einige Medien vorab über bestimmte Maßnahmen informiert und dies als Teil der „Presse- und Medienarbeit des Bunesinnenministeriums“ bezeichnet. Seit März 2022 wurde diese Praxis von Faeser gestoppt.

Verbot von RT Deutsch/Sputnick

Unabhängig vom Ukrainekrieg wurde RT Deutsch das Fernsehprogramm verboten, da keine Sendelizenz mehr vorhanden war. Als Reaktion durfte die Deutsche Welle nicht mehr in Russland senden. Zusätzlich wurden die Sender Sputnit und Russia Today EU-Weit komplett verboten und sind auch im Internet nicht mehr abrufbar. Reporter ohne Grenzen sieht die Auswirkungen auf die Berichterstattung aus Russland jedoch negativer, zudem liefere man Russland damit einen Vorwand. Bemängelt wird auch die unklare Rechtslage. Das RT-Verbot ist in der EU als Wirtschaftssanktion gruppiert.

Dem kann ich mich anschließen. Nicht um RT wegen, sondern eher wegen der Demokratie und Pressefreiheit, die wir ja so gerne betonen. Als mündiger Bürger sollte es einem möglich sein, sich frei zu informieren – auch aus Quellen, die Propaganda verbreiten. Wie sollen z.B. Journalisten Originalquellen prüfen, wenn alles gesperrt ist? Das finde ich bedenklich. Was wird als nächstes Verboten, die BILD-Zeitung? Schaut man sich an, wie viele Beschwerden für falsche oder manipulative Berichterstattung die regelmäßig erhalten, wäre das naheliegend.

Das sind alles Fragen, die wir uns in unserem System nicht stellen müssen sollten. Genau das soll die Pressefreiheit ja verhindern. Und daher ist es auch sehr schwierig, Falschmeldungen zu verbieten. Zumal der Einfluss von RT in Deutschland überschaubar ist. Mit der Argumentation werden nicht mal rechtsextreme Parteien wie die NPD verboten.

Abnehmende Medienvielfalt

Steigende Kosten für z.B. Papier zusammen mit geringeren Erlösen durch die Pandemie setzen Medien unter Druck. Vor allem kleinere, regionale Zeitungen sind betroffen. Aber auch andere bauen Stellen ab, teilweise bis zu 20%. Die Ampel-Regierung plant laut Koalitionsvertrag, dem mit Fördermöglichkeiten entgegen zu wirken. Konkret umgesetzt wurde dies bislang jedoch noch nicht.

Sexisumus

Vor allem Frauen und Quere Journalisten werden auf verschiedene Arten angefeindet und beleidigt. Dies passiert im Internet, aber auch im Alltag bei z.B. Interviews oder durch Benachteiligung gegenüber männlichen Kollegen. Besonders bekannt wurde dies beim ehemaligen Chefredakteur der Bild Julian Reichelt: Er soll seine Macht gegenüber unterstellten Mitarbeiterinnen missbraucht haben.

Während er die Vorwürfe abstreitet, stellte der Verleger Dirk Ippen investigative Recherchen zu diesem Falle ein. Offensichtlich soll hier Rücksicht genommen werden. Später bezeichnete er dies als „Fehler“.

Rundfunkbeitrag und Öffentlich-Rechtliche Medien

2021 wurde der Rundfunkbeitrag von 17,50€ auf 18,36€ erhöht. Das Bundesverfassungsgericht lehnte alle Klagen dagegen ab, auch die fehlende Zustimmung von Sachsen-Anhalt war nicht legitim. Dies ist in so fern interessant, dass es nach wie vor keine Reform der öffentlich-rechtlichen Medien gibt. Schon auf Ebene der Bundesländer herrscht Uneinigkeit, wie diese Reform aussehen soll. Besonders strittig ist unter anderem, was alles zur „Grundversorgung“ zählt. Hier geht es um den Umfang des Programms. Ob etwa Unterhaltung mit Eingeschlossen sein soll und wenn ja, in welchem Umfang. Aber auch bei der Frage, wie die Höhe des Beitrags ermittelt werden soll, gehen die Meinungen auseinander.

Weitere Entwicklungen

Auch unser Nachbar Österreich hat sich deutlich verschlechtert, sogar um 14 Punkte. Eine derartige Verschlechterung lässt sich nicht nur mit den neuen, feineren Kriterien erklären: Ähnlich wie in Deutschland kam es häufiger zu Gewalt gegen Journalisten, die von den Behörden nicht als großes Problem erkannt werden. Es fehlt zudem ein Informationsfreiheitsgesetz. Behörden berufen sich gerne auf das Amtsgeheimnis, um unliebsamen Fragen von Journalisten aus dem Weg zu gehen.

Schwer wiegen zudem die Enthüllungen des ehemaligen Bundeskanzlers Sebastian Kurz. Er hatte Menschen und Medien auf verschiedene Arten Systematisch manipuliert, unter anderen mit Umfragen und Anzeigen.

In der EU sind folgende Länder am stärksten abgestürzt:

  • Belgien (-12 Plätze)
  • Italien (-17)
  • Niederlande (-22)
  • Griechenland (-38)
  • Zypern (-39)

In der Nahaufnahme für Europa begründet Reporter ohne Grenzen die generell schlechten Tendenzen für Europa mit verschiedenen verschlechterten Konditionen: So gab es mehrere Fälle, auf denen Journalisten im Zentrum Europäischer Städte ermordet wurden – im Stil der Mafia. Regierungen seien zudem zu langsam. So sind die Verantwortlichen für zwei vor dem Jahre 2020 begangene Morde noch immer nicht verurteilt worden.

Mehrere Länder haben zudem bereits drakonische Gesetze gegenüber Journalisten noch weiter verschärft – vor allem Slowenien (54. Platz), Polen (66. Platz), Ungarn (85. Platz), Albanien (103.) und Griechenland. Der Krieg in der Ukraine hat auf verschiedenen Ebenen zu einer Verschlechterung der Pressefreiheit geführt. Namentlich erwähnt wird auch Julian Assange, nachdem Großbritannien (Platz 24) die Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika (42) ebnen. In den USA droht ihm nicht nur ein unfaires Verfahren, auch sein Leben ist bedroht.

Leichte Verbesserungen gibt es in der Türkei: Dort ist es üblich, dass etwa Journalisten verhaftet werden, wenn es Präsident Erdogan wünscht. Vereinzelt weigern sich Richter. Vor allem wenn es sich um missbräuchliche Vorwürfe wie „Beleidigung des Präsidenten“, „Zugehörigkeit zu einer terroristischen Organisation“ oder „Propaganda“ handelt. Willkür ist in der Türkei allerdings für Medienvertreter nach wie vor an der Tagesordnung, weswegen sich das Land mit Platz 149 weit abgelegen am Ende der Liste befindet.

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