Strafanzeige gegen Facebook-Chef Mark Zuckerberg: Beihilfe zur Volksverhetzung

Strafanzeige gegen Facebook-Chef Mark Zuckerberg: Beihilfe zur Volksverhetzung

Dass Facebook sich bei Rechts- und Linsextremen großer Beliebtheit erfreut, ist leider nichts neues: Bereits seit geraumer Zeit werden extremistische Inhalte auf der Plattform mit großem Erfolg in Postings und Kommentaren verbreitet. Zu recht sehen hier viele Deutsche rot und melden entsprechende Inhalte zur Entfernung an Facebook. In den meisten Fällen passiert jedoch nichts – Besorgte Nutzer werden lediglich damit vertröstet, dass der gemeldete Inhalt nicht gegen die Gemeinschaftsstandards von Facebook verstößt. Die betroffenen Beiträge bleiben sichtbar, und die Autoren haben keinerlei rechtliche Konsequenzen zu fürchten. Daher hat der IT-Rechtsanwalt Christian Solmecke nun Strafanzeige erstattet. Und zwar gegen niemand geringeren als Mark Zuckerberg persönlich, den Betreiber und Inhaber des sozialen Netzwerkes.

Die Facebook-Logik: Hasskommentare ja, Brüste nein

Vor allem zu Beginn der zweiten Jahreshälfte 2015 hat Facebook viel Kritik hinnehmen müssen. So werden sexuelle Inhalte wie beispielsweise nackte Brüste meist sehr schnell gelöscht. Nicht selten zeigt sich der blaue Riese hier selbst für Deutsche verwunderlich streng, wenn beispielsweise Fotos in Unterhosen oder zu kurzen Pants entfernt werden. Extremistische oder glänzlich menschenverachtende Kommentare werden nicht entfernt – trotz dutzender Meldungen durch die Nutzer. Dabei ist sich der Konzern keines Fehlverhaltens bewusst. Dies dürfte unter anderem darin begründet sein, dass die Meinungsfreiheit in den USA umfassender ist wie in Deutschland. Ausnahmen wie nationalsozialistische Äußerungen kennt man dort nicht. Sexuell anstößige Inhalte dagegen sind für die meisten US-Amerikaner selbst im Jahr 2016 noch ein No-Go.

Hat sich Facebook tatsächlich strafbar gemacht? 

Facebook beruft sich gerne darauf, lediglich Dienstanbieter zu sein und als solcher keine Verantwortung für die Inhalte der Nutzer zu übernehmen. Grundsätzlich ist das auch richtig: Laut § 7 Telemediengesetz sind Betreiber nur für eigene Inhalte voll Haftbar. Texte von Nutzern müssen grundsätzlich nicht kontrolliert werden, was für ein freies und unzensiertes Internet auch wichtig ist. Sobald der Betreiber aber Kenntnis von illegalen Inhalten bekommt, ist er zum Handeln verpflichtet.Facebook müsste in diesem Fall abwiegen, ob ein Kommentar noch im Rahmen der freien Meinungsäußerung durch das Grundgesetz geschützt ist.

Bei nationalsozialistischen Hasskommentaren, die beispielsweise zur Ermordung von Juden aufrufen, ist dies ganz klar nicht mehr der Fall: Wer öffentlich zu Hass oder Gewalt gegen Menschen einer bestimmten Gruppe aufruft, macht sich der Volksverhetzung schuldig – So steht es vereinfacht gesagt in § 130 StGB. Dies schließt ebenfalls die Beschimpfung von Menschen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu bestimmten Gruppen. Auf Facebook häufig zu lesende Aussagen wie Scheiß Juden, man sollte euch alle Vergasen ihr Dreckspack stellen damit indiskutabel eine Volksverhetzung dar. Zu bestrafen mit drei Monaten bis fünf Jahren Haft, also kein Kavaliersdelikt.

Wie hat das Unternehmen darauf reagiert? 

Anfangst gar nicht, das soziale Netzwerk war sich keines Fehlers bewusst. Erst als Justizminister Heiko Maas den Konzern aufgrund zunehmender Kritik unter Druck setzt, zeigt sich Facebook zu einem Gespräch bereit. Auf alle Forderungen wollte es dabei nicht eingehen. So ist beispielsweise der offensichtlich nicht funktionierende Prozess zur Verarbeitung von gemeldeten Beiträgen bis heute kaum transparent dargestellt. Es wurden lediglich Zusagen gemacht, es sollen sich verstärkt deutsche Experten um die Prüfung der beanstandeten Beiträge kümmern. Auch hier wurden keine Details zur Umsetzung genannt, wie etwa die Anzahl der neuen Mitarbeiter.

Außerdem möchte man das sogenannte Counter Speech Prinzip stärker fördern. Bei diesem Prinzip der Gegenrede sollen beleidigende Aussagen mit entsprechend gegensätzlichen Äußerungen bekämpft statt gelöscht werden. In der Praxis dürfte das die wenigsten Überzeugen, die alle Menschen einer bestimmten Gruppe in eine Gaskammer stecken möchten. Die menschenverachtende Äußerung bleibt somit stehen, womit Facebook seiner rechtlichen Verpflichtung zur Löschung nicht nachkommt.

Effektiv ist neben diesen und ein paar weiteren Worten nicht viel dabei herausgekommen: Nach wie vor wird das Netzwerk von extremistischen und unmenschlichen Kommentaren geflutet, die großteils nicht entfernt werden.

So kam es zur Strafanzeige gegen den Firmengründer

Zunächst wurde Ende 2015 Strafanzeige gegen insgesamt drei deutsche Facebook-Manager erstattet. Letzte Woche wurde dieses Verfahren jedoch eingestellt: Die Staatsanwaltschaft Hamburg ist der Ansicht, dass Facebook Deutschland dafür nicht verantwortlich ist – diese Zweigstelle sei lediglich für die Beschaffung der Einnahmen aus Deutschland zuständig und habe daher nichts mit den auf Facebook publizierten Inhalten zutun. Eine weitere Verfolgung der Zuständigkeiten findet nicht statt.

Die Rechtsanwälte Christian Solmecke und Chan-jo Jun haben daher hunderte Fälle von Facebook-Postings dokumentiert, die definitiv gegen geltendes Recht in Deutschland verstoßen. Alle wurden den Betreibern gemeldet, teils dauerte die Prüfung bis zu 10 Tage. Gegen keinen der Beiträge wurde jedoch etwas unternommen. Die meldenden Nutzer wurden lediglich damit vertröstet, dass der Inhalt nicht gegen die Gemeinschaftsstandards verstößt. Damit ist belegt, dass der Konzern von den Inhalten wusste, und wider besten Wissens seinen Pflichten nicht nachgekommen ist.

Mit diesem Beweismaterial haben die beiden den obersten Chef, Mark Zuckerberg, angezeigt – wie man es in diesem Fall bei jedem Unternehmen hierzulande auch tun würde. Zusätzlich wurde ein Bußgeld in Höhe von 150 Millionen Euro aufgrund von Untätigkeit beantragt. Dies entspricht dem Gewinn des letzten halben Jahres. Die Höhe rührt auf der Sichtweise, dass der Betrieb von Facebook erst durch den Rechtsverstoß möglich wäre. Denn wenn die Firma nicht in der Lage ist deutsches Recht einzuhalten, hätte sie den Betrieb einstellen müssen, bis dies gewährleistet ist.

Wird Mark Zuckerberg nun inhaftiert?

Darüber wird derzeit spekuliert. Der Grund ist sein Deutschland-Besuch am kommenden Donnerstag und Freitag. Theoretisch wäre dies möglich, zumal in diesem Fall Fluchtgefahr besteht – Der Facebook-Gründer ist für die deutsche Justiz nur schwer greifbar, wenn er sich in den Vereinigten Staaten befindet. Neben der zu geringen Zeitspanne dürfte es den Behörden aber zu heikel sein, den Facebook-Gründer tatsächlich zu inhaftieren.

Laut eigener Aussage ist dies aber auch nicht die Absicht der Anwälte: Sie wollen viel mehr Bewegung in die träge Justiz bringen. Diese scheint sich nach der Auffassung von Hern Solmecke um die Verantwortung zu drücken, endlich Nägel mit Köpfen zu machen. Diesbezüglich hat der Rechtsanwalt ein YouTube-Video auf seinem Kanal veröffentlicht. Auch wenn Zuckerberg diese Woche in Deutschland nicht zur Verantwortung gezogen wird bleibt spannend, wie die Geschichte weitergeht – und ob Facebook seine eigenen Nutzungsbedingungen weiterhin über deutsches Recht stellen wird.

One thought on “Strafanzeige gegen Facebook-Chef Mark Zuckerberg: Beihilfe zur Volksverhetzung

  1. Cherry Lou

    Also dass Zuckerberg wirklich inhaftiert wird, glaubt denke ich kein Mensch.

    Aber vielleicht mal ein sinnvoller Schritt, Facebook mal zu zeigen, wo die Zensur-Prioritäten liegen SOLLTEN.

    Bin gespannt wie das ausgeht.

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