Welche Gefahren lauern bei Suchmaschinen wie Google?

Welche Gefahren lauern bei Suchmaschinen wie Google?

Um unter Milliarden von Internetseiten die gewünschten Informationen zu finden, sind Suchmaschinen zu einem unverzichtbaren Werkzeug des täglichen Bedarfes geworden. Allen voran Google, mit einem Marktanteil von fast 95 Prozent besitzt der Anbieter eine Monopolstellung und hat damit entscheidenden Einfluss auf das Wissen sowie die Meinungsbildung der Menschen. Und zwar nicht nur in Deutschland: Weltweit ist der Marktanteil mit rund 91 Prozent kaum geringer. Grund genug kritisch zu begutachten, welche Gefahren für den Nutzer bei der Verwendung von Suchmaschinen, insbesondere Google, lautern.

Personalisierung: Jeder bekommt andere Treffer angezeigt

Für die Werbeindustrie war die Personalisierung von Werbung ein Durchbruch, um den Erfolg ihrer Kampagnen zu steigern. Generell versteht man darunter, dass bestimmte Ergebnisse nicht für alle gleich sind. Stattdessen werden sie anhand bestimmter Interessen, Eigenschaften oder Vorlieben des Nutzers angepasst. Bei Google bedeutet das: Wer beispielsweise nach BMW sucht und häufiger auf Ergebnisse von eBay klickt, werden ihm Treffer von eBay zukünftig weiter oben angezeigt als bei anderen Nutzern. Diese Funktion gibt es schon länger, galt früher aber nur für Google-Konten. Allen Nutzern ohne Google-Konto wurden also die gleichen Ergebnisse angezeigt. Im Dezember 2009 führte der Konzern die personalisierten Ergebnisse jedoch für alle ein, unabhängig ob mit oder ohne Google-Account.

Konkret bedeutet das: Google speichert über Cookies 180 Tage lang den Suchverlauf im sogenannten Webprotokoll, welches man unter history.google.com einsehen kann. Dies zeigt detaillierte Infos, was man wann gesucht hat und welche Treffer angeklickt wurden. Die gleichen Daten werden auch für andere Dienste des Unternehmens gespeichert, etwa YouTube. Wer dies nicht möchte, muss die Speicherung manuell über die Aktivitätseinstellungen abschalten:

Weiter unten auf der Seite kann auch der Such- und Wiedergabeverlauf von YouTube deaktiviert werden. Da Google ein großes Interesse an der Erhebung dieser Daten hat, sind diese Einstellungen standardmäßig aktiv.

Beeinflussung durch Suchmaschinenoptimierung und Manipulation

Wer im Internet Geld verdienen will, braucht viele (interessierte) Besucher. Da diese fast ausnahmslos Google nutzen, ist eine gute Positionierung in den Suchergebnissen unabdingbar. Eine Studie von Advanced Web Rankings (AWR) aus dem Jahre 2014 zeigt: Rund 68% aller Klicks verteilen sich auf die ersten sechs Treffer, danach nehmen diese deutlich ab. Insgesamt finden mehr als 71 Prozent der Klicks auf der ersten Seite statt. Kein Wunder also, dass kräftig Suchmaschinenoptimierung, kurz SEO, betrieben wird. Spezialisten die nichts anderes machen sind keine Seltenheit mehr. Daher ist es nicht verwunderlich, dass die ersten Treffer nicht zwingend die Besten sein müssen – sondern auch einfach diejenigen mit der meisten Optimierung sein können.

Die nächste Stufe sind sogenannte Black-Hat-SEOs. Sie wenden Praktiken an, welche gegen die Richtlinien der Suchmaschinen verstoßen. Beispielsweise das Spammen mit Verlinkungen. Dadurch können sie bessere Platzierungen erreichen, leben aber mit dem Risiko einer Abstrafung, falls Google dies merkt. Meist zielt dieses Vorgehen auf Manipulation am Nutzer ab. Ein Extrembeispiel ist der früher gängige Trick, bestimmte Schlüsselwörter häufig unsichtbar auf der Seite zu platzieren – etwa weiße Schrift auf weißem Hintergrund. Bis Google dies bemerkte, wurden solche Seiten sehr weit oben angezeigt. Durch die Häufige Erwänung der Wörter dachte die Suchmaschine, dass diese Seite besonders relevant zum jeweiligen Thema wäre.

Um den Ruf anderer zu Schädigen, können Google-Bomben eingesetzt werden. Dabei bringt man eine Webseite mit bestimmten Schlagwörtern – meist negativen – in Verbindung. Dies geschieht über Links, mit dem entsprechenden Text. Hierfür gibt es viele Beispiele. Eins davon ist der österreichische Politiker Heinz-Christian Strache. 2010 führte die Suche nach dem Begriff Vollkoffer (In Österreich ein Synonym für Vollidiot) zu seiner persönlichen Homepage.

Zensur durch das Recht auf Vergessenwerden

Im Rahmen einer Klage gegen Google entschied der Europäische Gerichtshof (kurz EuGH) im Mai 2014, dass Privatpersonen unter bestimmten Bedingungen die Löschung von Suchergebnissen mit auf sie bezogenen Daten aus Suchmaschinen fordern können. Dies könnten beispielsweise Presseartikel mit veralteten Informationen wie früheren Straftaten sein. Damit wurden Suchmaschinen vom Gericht erstmals als mitverantwortlich für ihre Treffer anerkannt. Diese Entscheidung wurde stark kritisiert, weil für die Entfernung weder eine öffentliche Erklärung oder Begründung, noch ein juristischer Prozess notwendig ist. Stattdessen müssen Betroffene lediglich ein Formular ausfüllen, die Entscheidung zur Löschung trifft Google alleine.

Damit können beispielsweise unangenehme Tatsachen entfernt werden, wodurch Zensur entstehe und das Recht auf Informationsfreiheit eingeschränkt wird. Denn auch Links mit nachweislich wahren Behauptungen werden entfernt. Und im Zweifel entscheidet sich Google laut Aussage des eigenen Expertenbeirates für das Löschen. Rund ein Jahr nach Bekanntgabe des Urteiles erhielt Google alleine aus Deutschland rund 187.000 Löschanfragen. In der Hälfte dieser Fälle Löschte Google die beanstandeten Einträge aus den Treffern. In der gesamten EU waren es im gleichen Zeitraum über eine Million. Hiervon wurden immer noch rund 41 Prozent tatsächlich gelöscht. Aus dem bereits erwähnten Mangel an Transparenz ist unklar, ob dies als versuchten Missbrauch durch die Bürger gewertet werden kann.

Fakt ist jedoch: Sowohl aufgrund dieses Urteiles als auch anderer Abkommen bietet Google nur noch gefilterten Zugang zu Informationen. Beispielsweise gibt es ein Abkommen mit dem Weißen Haus, um weltweit Links aus Suchergebnissen zu entfernen – etwa bei DCMA Anfragen. Dass diese offensichtlich nicht mal von den Erstellern der Anfragen geprüft werden, hat Megaupload gezeigt: Jahre nach dem der Dienst offline gegangen ist und somit keine Inhalte mehr abrufbar sind, werden weiterhin Takedown-Anfragen für tote Links verschickt. Der Nutzer hat keine Chance, diese Zensur zu erkennen geschweige denn deren tatsächliche Legitimität festzustellen.

Werbetreffer

Googles wichtigste Einnahmequelle ist Werbung. Jeder kann sich daher Werbeanzeigen für bestimmte Suchbegriffe einkaufen, bezahlt wird pro Klick auf die Anzeige. Die Werbung wird in Form eines normalen Suchtreffers angezeigt, und ist daher auf den ersten Blick gar nicht als solche erkennbar. Erst beim genaueren Hinschauen bemerkt man links einen kleinen grün gefärbten Hinweis mit dem Text Anzeige:

In diesem Beispiel haben die ersten beiden Treffer nichts mit den tatsächlichen Ergebnissen zutun, die Google anhand der Relevanz anzeigt. Sondern es handelt sich um gekaufte Anzeigen, um ein bestimmtes Produkt zu bewerben. Erst ab dem dritten Treffer erscheinen die Suchergebnisse. Die Anzahl der Werbeanzeigen ist dabei nicht fix. Je nach Suchbegriff und Werbeinteresse kann auch nur eine oder gar keine Anzeige zu sehen sein. Im Gegensatz zu den anderen hier vorgestellten Problemen hat der Nutzer hier jedoch zumindest die Möglichkeit, solche Anzeigen zu identifizieren.

Zu beachten ist jedoch, dass die meisten Adblocker diese nicht filtern. Google leistet umfangreiche Zahlungen an Dienste wie AdBlock Plus, damit ihre Werbung als nicht störend eingestuft und daher trotz Werbeblocker angezeigt wird. Eine Entfernung ist nur durch deaktivieren der Whitelist möglich, sofern der jeweilige Werbeblocker diese Funktionalität anbietet.

Fazit: Der Nutzer wird beeinflusst

Als Ergebnis ist leider festzustellen, dass der Nutzer nicht bedenkenlos Google & co. Verwenden kann – Zumindest nicht im Glauben neutrale Suchergebnisse zu erhalten. Diese zu erkennen und umgehen ist meist schwer und teils sogar unmöglich. So lässt sich beispielsweise das Recht auf Vergessenwerden derzeit nur über Google.com umgehen. Allerdings kann Google.com aus diesem Grunde nicht von Deutschland aus genutzt werden, sodass ein VPN oder anderer Proxy aus dem Ausland erforderlich ist. Abgesehen vom Aufwand kann Google die Blockierung jederzeit weltweit aktivieren, wie es beispielsweise mit den Sonderregelungen des Weißen Hauses bereits der Fall ist. In diesen Fällen ist Google dann komplett unbrauchbar für ungesiebte Informationen.

Der Nutzer kann sich nur schützen, wenn er um die Risiken und Probleme informiert ist. Dann kann er beispielsweise alternative Suchmaschinen nutzen und Zensur beispielsweise durch direkten Zugriff auf mögliche Zielseiten umgehen. Gerade beim Recht auf Vergessenwerden müssen nur die Google-Einträge gelöscht werden, nicht die Inhalte selbst. Ein entfernter Artikel von einer News-Seite wie etwa dem Spiegel ist also über Google nicht mehr auffindbar, aber über die direkte Suche auf spiegel.de nach wie vor. Es bleibt zu hoffen, dass sich dieser Trend nicht fortsetzt. Denn im heutigen Zeitalter hat eine Suchmaschine mit über 90% Marktanteil entscheidenden Einfluss darauf, welche Informationen die Bevölkerungen erhalten und dementsprechend auch die Meinungsbildung im jeweiligen Land.

Leave a Reply