Elektroschrott: Neues Gesetz soll Händler zur Rücknahme verpflichten

Elektroschrott: Neues Gesetz soll Händler zur Rücknahme verpflichten

In dieser Woche hat der Bundestag eine Erweiterung des Elektrogesetzes beschlossen: Es verpflichtet Ladengeschäfte zur Rücknahme von Altgeräten. So soll das Recycling verhindert werden – Eine sinnvolle Idee, doch die neue Regelung weist Einschränkungen auf. Der Entwurf vermittelt daher den Eindruck, nicht vollständig durchdacht worden zu sein. Damit das Gesetz wirksam wird, ist noch die Zustimmung des Bundesrates notwendig.

Freiwilligkeit wird zur Pflicht

Nichts neues könnten sich manche denken: Einige Händler nehmen bereits seit längerem alte Elektrogeräte an, dasselbe gilt für die Hersteller. Besonders beim Kauf eines neuen Gerätes wird häufig ein Alt gegen Neu Tausch angeboten. Der Elektroriese MediaMarkt geht sogar noch einen Schritt weiter und kauft Gebrauchtware, für dessen Wert der Kunde einen Einkaufsgutschein erhält.

All dies beruht jedoch auf keiner gesetzlichen Grundlage sondern ist lediglich eine freiwillige Serviceleistung. Im Rahmen des Elektrogesetz (kurz ElektroG) dürfen Elektro-Altgeräte zwar bereits seit fast 10 Jahren nicht mehr über den Hausmüll entsorgt werden. Zusammen mit dem 2006 verabschiedeten Gesetz wurden die Hersteller dazu verpflichtet, Altgeräte kostenlos zurückzunehmen sowie einem umweltverträglichen Recycling zuzuführen. Dies wird bislang hauptsächlich über die Kommunen umgesetzt: Sie stellen Sammelstellen bereit, an denen die Verbraucher ihre Geräte abgeben können. Um die Entsorgung kümmern sich die Hersteller. Nach der derzeitigen Rechtslage besteht somit keine Verpflichtung für Händler zur Annahme von Altgeräten.

Rücknahme mit Einschränkungen

Das ab 2016 in Kraft tretende erweiterte Gesetz sieht eine Rücknahmepflicht für alle Geschäfte vor, deren Verkaufsfläche größer als 400 m² ist. Große Elektroketten wie MediaMarkt oder Saturn werden zweifelsfrei in diese Kategorie fallen. Jedoch wird diese Einschränkung vor allem in lokalen Fachhandel zu Ausnahmen bei kleineren Geschäften führen. Für den Verbraucher dürfte es auf den ersten Blick nicht nachvollziehbar sein, wieso er seinen alten Toaster zwar im MediaMarkt abgeben kann, aber nicht im Elektro-Fachgeschäft seines Vertrauens.

Darüber hinaus gilt die neue Regelung nur für sogenannte Elektro-Kleingeräte mit einer Kantenlänge von unter 25 cm. Handys, Rasierapparate oder Haartrockner müssen also angenommen werden – Fernseher, Stereoanlagen und andere größere Geräte jedoch nicht. Hier führt nach wie vor kein Weg an den örtlichen Wertstoffzentren vorbei. Ausgenommen sind spezielle Gerätegruppen für die seitens der Kommunen eine Abholung angeboten wird wie Beispielsweise Fernseher oder Kühlgeräte.

Kritik von beiden Seiten

Wie zu erwarten ist der Einzelhandel nicht besonders erfreut: Er sieht die Regelung als unnötig an, da die Rückgabe von Altgeräten ja bereits auf sehr hohem Niveau funktionieren würde. Befürworter sehen den Sachverhalt genau anders herum, ihnen geht die neue Gesetzesänderung nicht weit genug. Besonders die Einschränkung auf große Läden wird von der Grünen-Chefin Simone Peter verurteilt. Der Nutzen für den Verbraucher werde dadurch stark reduziert. Als Konsequenz daraus würden viele Verbraucher ausrangierte Kleingeräte weiterhin über den Hausmüll entsorgen, warnte Peter.

Elektroschrott gehört nicht in den Hausmüll

Defekte und alte Elektrogeräte dürfen seit fast 10 Jahren nicht mehr über die Restmülltonne entsorgt werden: Dies verbietet das 2006 verabschiedete Elektrogesetz, kurz ElektroG. Da der Hausmüll verbannt wird, gehen sämtliche in den Geräten vorhandene Rohstoffe wie Silber, Gold oder Metalle der Seltenen Erden verloren. Dies ist langfristig problematisch, da sie nur begrenzt vorhanden sind. Außerdem können giftige Inhaltsstoffe wie Schwermetalle in die Umwelt gelangen und so zu einer Gesundheitsgefahr werden. Daher werden die Geräte von den Gemeinden über lokale Wertstoffhöfe getrennt gesammelt, wo sie dann auf Kosten der Hersteller recycelt werden sollen.

Illegaler Export in Entwicklungsländer boomt

Wir Deutschen produzieren aktuell (Stand 2014) knapp 1,8 Millionen Tonnen Elektroschrott – In den modernen Recyclinganlagen kommen jedoch nur rund 700.000 Tonnen an, also nicht mal die Hälfte. Doch wo landen die restlichen 1,1 Millionen Tonnen? Leider als Exportware in Entwicklungsländern wie Afrika oder Nigeria. Dort werden sie von der großteils armen Bevölkerung unter einfachsten Methoden demontiert, um durch den Verkauf der wertvollen Rohstoffe ihren Lebensunterhalt finanzieren zu können. Kabel und andere Kunststoffe werden verbannt, was nicht nur zu einer extrem starken Gesundheitsbelastung und geringen Lebenserwartung führt: Auch etliche hochgiftige Substanzen gelangen dabei in die Umwelt und verseuchen das Grundwasser.

Exakte Zahlen fehlen leider, da der Export von Elektroschrott seit etlichen Jahren illegal ist. Er wird daher häufig als funktionsfähige Gebrauchtware geschmuggelt. Schätzungen gehen von etwa 50 Prozent des jährlich entstehenden Elektroschrottes aus, der illegal exportiert wird. Da in den Entwicklungsländern mit einfachsten Methoden gearbeitet wird und kaum bis gar keine Sicherheitsvorschriften herrschen, entsteht so natürlich langfristig auch ein globales Problem: Die Schadstoffe gelangen in die Umwelt und über das Grundwasser in Flüsse und Meere. Dort werden sie von Fischen und anderen Meerestieren aufgenommen, welche wiederum auf unserer Speisekarte stehen.

Von dieser Problematik sind selbst die Annahmestellen der Kommunen betroffen: Im Rahmen einer Dokumentation gab ein Moderator mehrere defekte, mit GPS-Peilsendern präparierte Fernseher, an verschiedenen Stellen ab. Das alarmierende Resultat: Alle Geräte landeten in Entwicklungsländern – auch jene, die den Kommunen übergeben werden. Einzig positiv ist, dass zumindest ein Gerät repariert wurde und in ärmeren Ländern weitergenutzt wird.

Fazit:

Das Gesetz geht in die richtige Richtung – Dennoch bleibt das altbekannte Problem des illegalen Exportes von Elektroschrott, der zu einer Gefahr für Mensch und Umwelt wird, bestehen Denn die Händler werden die Geräte ebenfalls nur in die Hand eines Entsorgungsunternehmes geben, wie es die Kommunen im Auftrag der Hersteller bereits jetzt tun. So lange das einzige Kriterium hier der günstigste Preis ist, übernehmen die Auftraggeber keine Verantwortung und es wird weiterhin ein Großteil des anfallenden Schrottes in Entwicklungsländer exportiert.

One thought on “Elektroschrott: Neues Gesetz soll Händler zur Rücknahme verpflichten

  1. Fritz

    Der Gedanke Altgeräte zurückzunehmen, damit sie nicht illegal entsorgt werden ist sehr positiv. Leider ist dieser Gedanke nicht zu ende gedacht. Würde es in Deutschland Entsorgungszentren geben, die Altgeräte zerlegen, wäre der Kreislauf geschlossen. Leider ist es übliche Praxis, dass darauf geachtet wird, dass Abfall in Deutschland nicht die Umwelt schädigt. Gleichzeitig wird unser Abfall in die dritte Welt Exportiert wo er Schaden anrichtet. Unsere Altkleider verderben den örtlichen Schneidern die Preise, unsere Altautos werden nach Nigeria Exportiert.

    Ein Gesetz, das dazu geeignet ist unser Umweltgewissen zu beruhigen, damit wir getrost weiter Konsumieren können.

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