Jugendschutz-Klage wegen Erotik-eBook – Was steckt dahinter?

Jugendschutz-Klage wegen Erotik-eBook – Was steckt dahinter?

eBooks mit jugendgefährdeten Inhalten dürfen in Deutschland nur versteckt vor Kindern und Jugendlichen angeboten werden – Dieser bislang recht unbekannte Umstand wurde einem eBook-Händler zum Verhängnis: Gegen ihn läuft ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz, wie das Börsenblatt erst vor wenigen Tagen berichtete. Dies führte zu Schlagzeilen wie Jugendgefährdete eBooks dürfen nur zwischen 22 und 6 Uhr angeboten werden – wodurch wiederum verschiedene Diskussionen entstanden.

Doch was ist eigentlich genau passiert und wieso? 

Ein Onlineshop bot das 2012 erschienene eBook Schlauchgelüste von Jacob Winter an. Er bzw. Sie gehörte zu den Transfrauen der 60er und 70er Jahre. Besagtes Buch ist seine Autobiografie, in der er natürlich auf seine Transgender-Erfahrungen eingeht – mit drastischen Beschreibungen, wie es in der Inhaltsangabe genannt wird.

Offensichtlich zu drastisch für Kinder und Jugendliche, denn das Buch steht auf dem Index. Gemäß Jugendschutzgesetz § 15 dürfen indexierte Medien nicht öffentlich zugänglich sein und nur auf Nachfrage an Erwachsene ab 18 Jahren abgegeben werden. In physischer Form sind solche Medien daher nicht im Schaufenster oder Ausstellungsraum zu finden, sondern meist hinter der Theke. Das brachte ihnen die Bezeichnung Bückware ein.

Die Rechtslage von eBooks

So einfach ist das Thema jedoch nicht vom Tisch. Denn im Bezug auf eBooks kommt auch noch die durchaus etwas verwirrende Rechtslage dazu: Viele würden sie wohl als digitale Bücher beschreiben. Doch aus rechtlicher Sicht sind eBooks jedoch gar keine Bücher, sondern Telemedien. Aus diesem Grund gilt für sie der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (kurz JMStV). Dieser sieht vor, dass Kindern und Jugendlichen keine Inhalte zugänglich gemacht werden, die ihre Entwicklung beeinträchtigen können.

Bei gedruckten physischen Büchern ist dies nicht so. Selbstverständlich dürfen indizierte Bücher die etwa rechtsradikale oder gewaltverherrlichende Inhalte enthalten auch im Buchladen nur an Erwachsene über 18 Jahren verkauft werden. Es gibt jedoch auch Bücher die Minderjährige in ihrer Entwicklung beeinträchtigen können, aber nicht auf dem Index stehen. Genau diese könnten als gedrucktes Buch legal an Kinder und Jugendliche verkauft werden, als eBooks jedoch nicht. Schlauchgelüste fällt aufgrund der Indizierung ohnehin nicht in diese Kategorie – Unverständlich ist es dennoch.

Wenngleich auch nicht die einzige Kuriosität zwischen analogen und digitalen Büchern: So gilt für gedruckte Bücher nach wie vor der reduzierte Steuersatz von lediglich sieben Prozent, wogegen für eBooks volle 19 Prozent an den Staat abgeführt werden müssen. Ein ähnliches Problem gab es in der Vergangenheit bereits mit Hörbüchern, hier wurde jedoch gehandelt: Seit dem 01. Januar 2015 werden auch digitale Bücher reduziert besteuert.

Auch bei eBooks muss der Jugendschutz gewährleistet werden

Trotz allem ist die derzeitige rechtliche Lage klar: eBooks die für Kinder und Jugendliche geeignet sind dürfen von diesen nicht wahrgenommen werden, sagt das Gesetz. Von vielen Händlern wurde dieser Umstand bislang ignoriert – Bis jetzt zumindest. Denn die Klage im Fall Schlauchgelüste hat nicht nur zu einer öffentlichen Diskussion über Jugendschutz, eBooks & co geführt. Auch einige Händler sind aufgewacht und haben besagtes Buch als Sofortmaßnahme aus ihrem Shop verbannt. Darunter befindet sich unter anderem Amazon.

Doch wie hat ein rechtswirksamer Jugendschutz in diesem Falle auszusehen? Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sieht unter § 5 im wesentlichen zwei geeignete Maßnahmen vor:

Zeitbeschränkung

Die Jugendgefährdeten Inhalte werden nur dann online geschaltet, wenn Kinder und Jugendliche diese üblicherweise nicht wahrnehmen. Gemäß JMStV ist dies bei Kindern- und Jugendlichen unter 16 Jahren von 22 bis 6 Uhr sowie bei Jugendlichen ab 16 (aber unter 18) von 23 bis 6 Uhr der Fall. Diese Regelung wurde ursprünglich für Kinofilme entworfen. Fast identisch ist sie daher auch in § 11 des Jugendschutzgesetzes zu finden: Jugendliche unter 16 dürfen nur Kino-Vorstellungen bis 22 Uhr abends besuchen, bei unter 18-Jährigen muss der Film um 24 Uhr beendet sein.

Zugangsbeschränkung

Der Anbieter kann auf technischem Wege das Angebot vor Kindern und Jugendlichen verstecken – Beispielsweise durch eine Altersverifikation, ohne die entsprechende Inhalte weder gesehen noch gekauft werden können. Die Methode muss die Nutzung „unmöglich machen oder wesentlich erschweren“, also ausreichend effektiv sein. Dies scheint auf eine simple Ja-Nein Frage der Volljährigkeit wie sie etwa der Zigarettenhersteller Pall Mall verwendet nicht ansatzweise zuzutreffen. Geeignet erscheinen aufwändigere Verfahren wie etwa eine Verifizierung mittels Postident. Dabei kann beispielsweise das Alter anhand des Personalausweises verifiziert werden.

Alterskennzeichnung für eBooks

Zuletzt bleibt noch ein Problem: Woran sollen Händler jugendgefährdete Medien erkennen, ohne für jedes Buch intensiv recherchieren bzw. dies unter Umständen sogar lesen zu müssen? Der Börsenverein möchte deswegen eine verpflichtende Alterskennzeichnung auch für eBooks durchsetzen, wie am Mittwoch bekannt wurde. Dafür soll die Freiwillige Selbstkontrolle (FSK) genutzt werden. Viele dürften die weißen (FSK 0), grünen (FSK 12), blauen (FSK 16) und roten (FSK 18: Keine Jugendfreigabe) Schilder bereits von Filmen oder auch Computerspielen kennen.

Allerdings soll diese Kennzeichnung von den Verlagen selbst durch einen Jugendschutzbeauftragten sichergestellt werden. Dies erscheint jedoch absurd, zumal dafür gemäß Jugendschutzgesetz eine Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle dafür verantwortlich ist. Die FSK überprüft Filme, für Computerspiele ist die USK zuständig.

Fazit

Die Berichte einiger Medien zu diesem Fall sind zumindest unvollständig – eine zeitliche Beschränkung wie sie von vielen Seiten angekündigt wurde ist nicht zwingend erforderlich, um eBooks gesetzeskonform im Internet anzubieten. Allerdings scheint es in der Tat so, als dass der Jugendschutz bei vielen eBook-Anbietern vorbei gegangen ist. Zumindest was den rechtlichen Teil angeht. Mit diesem medienwirksamen Urteil dürfte sich das ändern. Im wie weit Kinder und Jugendliche dadurch in der Praxis tatsächlich besser geschützt werden, bleibt dahingestellt – Gerne dürft ihr uns eure Ansicht diesbezüglich in den Kommentaren mitteilen!

4 thoughts on “Jugendschutz-Klage wegen Erotik-eBook – Was steckt dahinter?

  1. TheFan88

    Ich finde diese Altersbeschränkungen allgemein gut und bin auch absoluter Fan davon. Klar ist es das bestimmte Inhalte nur ab 18 sind, daher finde ich diese Altersbeschränkungen gerade was eBooks angeht sehr sinnvoll

    1. King Jonge Dner

      An sich ist eine Altersbeschränkung sinnvoll. Alleine schon wegen Literatur in der rechtsradikalen Ecke. Sicher kann und sollte man die Kinder davor nicht abschotten. Aber es ist doch etwas anderes, ob man Hitlers Gedankengut im Geschichtsunterricht unter einem historischen Aspekt behandelt bei dem dann auch eine Diskussion über das Thema stattfindet. Oder ob eben ein Kind solches Propagandamaterial ließt, und das in seinem noch nicht vollständig entwickelten Weltbild als gut und erstrebenswert empfindet.

      Aber in 4 Freigabestufen wie es die FSK vorsieht? Das halte ich für Bücher übertrieben. Bei Filmen und Spielen ist das eine gute Idee, weil es sehr realistisches Bildmaterial ist. Besonders bei jüngeren Kindern kann es zu Albträumen und Entwicklungsstörungen führen. Da gibt es halt Inhalte die ein 12Jähriger verarbeiten kann aber ein 6 Jähriger noch nicht so richtig. Grade im Teenage-Alter nimmt die Reife ja auch tendenziell zu.

  2. Johanna Kamermans

    Guten Abend,

    via kpn.webmail schreibe ich Ihnen aus dem Urlaub. SCHLAUCHGELÜSTE wurde Herbst 2012 von mir und dem Giada’s Verlag lanciert und zwar unter dem Pseudonym Jacob Winter. Das Buch wurde dann Mitte 2013 wieder vom Markt genommen zwecks Umstrukturierung und Neu-Titulierung Will heissen, dass SCHLAUCHGELÜSTE bereits seit 2 Jahren nicht mehr verkauft wird bzw. gedownloaded werden kann. Und trotzdem wird das Buch Mitte 2015 auf den Index gesetzt und ist (angeblich) ursächlich für die (mediale) Aufregung bezüglich „nächtliche Verkaufszeiten! für erotische eBooks.

    Frage 1: Es ist doch höchst seltsam, dass mein Buch SCHLAUCHGELÜSTE offenbar nur aufgrund der von mir im Covertext genannten „drastischen Darstellungen“ auf den Index gesetzt worden ist. Denn es sind dies Beschreibungen üblicher Sexualgepflogenheiten zwischen erwachsenen Menschen eben in diesen sechziger und siebziger Jahren. Aber natürlich inklusiver Analverkehr: „Nachtigall ich höre Dich trapsen“

    Frage 2: Und was ist mit Google Books wo mehr als die Hälfte eines eBooks im Internet nachgelesen werden kann? Darüber lese ich nirgendwo etwas. SCHLAUCHGELÜSTE ist übrigens erst Mitte Juni 2015. gleichfalls also nach 2 Jahren, komplett entfernt worden

    “ We are nor amused !“

  3. paul-kruger

    Es sei an dieser Stelle noch darauf hingewiesen, dass das unstrukturierte eBook SCHLAUCHGELÜSTE mit neuem Titel seit Mitte 2014 – und inhaltlich nahezu identisch -als ERREGUNGEN Champagner für die Transfrau (von Johanna Kamermans) auf dem Markt ist. Ich bin gespannt ob auch gegen dieses Buch wegen der „drastichen Darstellungen“ = anale Sexualpraktiken die Jugendgefährdungskeule mit Indizierung geschwungen wird. Obwohl wir in einer ach so aufgeklärten Zeit leben inklusive Homo-Ehe. Oder welche Sexualität wird dort dann praktiziert ?   Ist die Münchener BLM-Behörde vielleicht auf Umwegen etwas eine verklausulierte Attacke auf die Bayern verpönte Homo-Ehe gefahren? Man könnte es meinen! Ja finde ich auch

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