Mobilfunk-Datenautomatik: Gericht verbietet dreiste Kostenfalle

Mobilfunk-Datenautomatik: Gericht verbietet dreiste Kostenfalle

Die Datenautomatik ist ein neuer Trick, um Kunden mobiler Internet-Flatrates versteckt zur Kasse zu bitten. Doch diese umstrittene Taktik wurde vergangenen Monat vom Landgericht München mit dem Aktenzeichen 12 O 13922/15 untersagt: Kunden müssen fortan aktiv zustimmen, stillschweigende Buchungen von Datenpaketen sind unzulässig.

Was ist die Datenautomatik?

Bei der Datenautomatik wird beim Verbrauch des monatlichen Inklusiv-Volumens automatisch weiteres Datenvolumen hinzugekauft – Beispielsweise 100 MB für 2 Euro. Dies geschieht bei den meisten Anbietern bis zu 3x. Der Nutzer surft also nach Verbrauch seines Traffics weiter mit voller Geschwindigkeit, zahlt dafür aber auch einen saftigen Zusatz-Preis. Wer häufig unterwegs mit dem Smartphone im Internet ist, zahlt schnell ordentlich drauf – Bei den heutigen Preisen sind schnell 50 bis 100% des regulären monatlichen Festbetrages beisammen. Zumal die Pakete der Datenautomatik langfristig teils deutlich teurer sind als ein höherer Tarif.

Derzeit ist bekannt, dass sowohl o2 als auch E-Plus auf diese fragwürdige Methode setzen. Wobei letzterer scheinbar der erste Anbieter mit dieser Masche ist: Bereits seit Ende 2014 werden die Kunden mit der automatischen Buchung von zusätzlichem Traffic zu 2 € pro 100 MB beglückt. Seit Februar ist auch o2 mit den neuen O2 Blue All-in Tarifen dabei.

Automatische Hochstufung des Tarifes

Manche Anbieter gehen sogar noch einen Schritt weiter: Hat der Kunde aufgrund der Datenautomatik unfreiwillig das Zusatzpaket 3x in Folge gebucht, landet er automatisch in einem höheren Tarif. Dieser bietet mehr monatliches Datenvolumen, aber kostet natürlich auch extra. Bei o2 Beispielsweise 5 Euro monatlich.

All das geschieht ohne Zustimmung des Verbrauchers: Er wird lediglich mit einer SMS über vollendete Tatsachen informiert. Der Nutzer hat bei manchen Anbietern nicht mal die Möglichkeit, die Datenautomatik auf Wunsch deaktivieren zu lassen. Nicht nur in den AGBs sondern auch auf den Angebotsseiten finden sich mittlerweile Hinweise wie Die Datenautomatik ist ein fester Tarifbestandteil.

Verbraucherschutzverband klagt gegen o2 wegen Datenautomatik

Dem Verbraucherschutzverband ging dies zu weit, sodass er Klage gegen o2 vor dem Landgericht München erhob – Mit Erfolg: Das Gericht stufte die AGBs des Netzanbieters als unzulässig ein. Einseitige Veränderungen des Tarifes durch den Netzbetreiber dürfen keine zusätzlichen Kosten verursachen, da dies den Kunde unzumutbar benachteiligt. Stattdessen darf der Anbieter die Änderungen erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers durchführen.

Darüber hinaus bemängelte das Gericht die Transparenz des Begriffes Datenautomatik: Ein durchschnittlicher Kunde versteht nicht auf Anhieb, welche finanziellen Folgen ein Tarif mit dieser Option für ihn hat. Daher ist es unzulässig erst im Kleingedruckten zu erläutern, was es mit dieser Bezeichnung auf sich hat.

Fazit: Wachsamkeit ist trotz verbraucherfreundlichem Urteil gefragt

Das Urteil schützt die Verbraucher, da sie durch den Datenautomatik-Trick nicht mehr in versteckte Kostenfallen gelockt werden dürfen. Vermutlich werden die Anbieter daher wieder wie früher auf die klassische Drosselung zurückgreifen müssen, ohne automatisch kostenpflichtige Datenpakete zu buchen. In der Praxis sieht es allerdings bisweilen noch anders aus: Sowohl o2 als auch E-Plus bieten den umstrittenen Tarifbestandteil nach wie vor an, und verkaufen ihn gegenüber dem Kunde als Mehrwert. Nutzer sollten daher ihre Handyrechnungen auf unerwünschte Zusatzkosten prüfen, und bei positiver Feststellung entsprechend Einspruch gegen die Rechnung einlegen.

Hintergrund: Wie mobiles Internet normal abgerechnet wird

Betrachten wir zunächst eine klassische Internettarif, wie sie jeder von seinem Smartphone kennt: Man hat ein gewisses Traffic-Kontingent – beispielsweise 500 MB oder 1 GB – das einem im Monat zum Surfen zur Verfügung steht. Überschreitet man dies, kann der Kunde das mobile Internet nur sehr langsam nutzen. Je nach Anbieter wird auf 64 Kbit/s oder teils sogar auf 32 oder 16 Kbit gedrosselt. Zum Vergleich: Moderne DSL-Anschlüsse liegen derzeit meist zwischen 25.000 Kbit/s und 100.000 Kbit/s.

Als Folge sind viele Dienst nur eingeschränkt oder gar nicht mehr nutzbar, weil Apps die lange Ladezeit für einen Fehler halten und abbrechen. Kurz gesagt: Nach Überschreiten des Inklusiv-Volumens ist das Internet de Facto nicht mehr sinnvoll für alltägliche Dinge nutzbar. Auch wenn sie gerne als Flatrates angepriesen werden, gleichen sie daher in der Praxis eher einem Volumentarif. Wer schon einmal gedrosselt war weiß, wie zäh und unangenehm selbst triviale Dinge wie z.B. das recherchieren einer Telefonnummer sind. Allerdings wurden dem Kunde bislang durch die Drosselung keine zusätzlichen Kosten verursacht – dies ändert sich mit der Datenautomatik.

2 thoughts on “Mobilfunk-Datenautomatik: Gericht verbietet dreiste Kostenfalle

  1. mumubaer

    Die Meldung ist zwar nett gemeint, bringt aber im Moment rein gar nichts da Telefonica Deutschland, gegen die gegklagt wurde, Berufung eingelegt hat.
    Somit ist das Urteil nicht rechtskräftig und alles bleibt beim alten, auch bei den Drillisch Tarifen

    1. asurus

      Und warum bringt die Meldung deswegen nichts? So erfährt man doch etwas über den aktuellen Stand der Dinge. Außerdem ist recht wahrscheinlich, dass auch bei einer Berufung es beim aktuellen Urteil bleibt.

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