1. #1
    Avatar von TomatenKetchup
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    Standard Werbeeinnahmen versteuern?

    Hey,

    ich habe ein kleines Blog und verdiene damit ein paar Euro mit Werbebannern und Amazon Links. Wie sieht es da rechtlich aus muss ich das versteuern lassen? Ich hab gehört es gibt irgendwie einen Freien Betrag bis zu dem man nichts zahlen muss stimmt das und wenn ja wie hoch ist der?

    Lg

  2. #2
    Avatar von Aaron
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    Standard AW: Werbeeinnahmen versteuern?

    Bei ein paar Euro macht es nichts aus. Entscheidend ist die Gewinnerzielungsabsicht, nicht der Betrag, informiere dich am besten mal bei einem Finanzberater vor Ort, prinziepiell kann man nicht wirklich sagen, wann man Kleingewerbe braucht und wann nicht.

  3. #3

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    Standard AW: Werbeeinnahmen versteuern?

    Als Affiliate Partner (zb. Affili.net oder Adcell.....) muss man auch die Einnahmen neuerdings versteuern wie ich gesehen habe. Steuern werden dann mit 19% erhoben. So wie ich mitbekommen habe. Wenn das stimmt lohnt sich das ganze Geschäft nicht.
    Geändert von Silent (25.06.2013 um 23:53 Uhr)

  4. #4
    Avatar von Sky.NET
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    Standard AW: Werbeeinnahmen versteuern?

    Zitat Zitat von Aaron Beitrag anzeigen
    prinziepiell kann man nicht wirklich sagen, wann man Kleingewerbe braucht und wann nicht.
    Prinzipiell kann man auch einfach still sein, wenn man keine Ahnung hat wovon man redet. Es gibt viele Seiten die gerade über dieses Thema ausführlich informieren und Jeder sollte in seinem Bekanntenkreis mindestens 1 Person mit einem eigenen Gewerbe aufweisen können.
    Es gibt ganz genaue Richtlinien wann und ob ein Gewerbe und welche Rechtsform Sinn machen.

    Zitat Zitat von Silent Beitrag anzeigen
    Wenn das stimmt lohnt sich das ganze Geschäft nicht.
    Wenn man so beschränkt ist und sich die 19% nicht wieder zurückholt... aber das is man ja dann selbst schuld.

    @Topic
    Wenn du dauerhaft einer gewinnorientierten Tätigkeit nachgehst (wozu das führen einer Website mit Werbeeinnahmen eindeutig zählt), bist du verpflichtet das beim Finanzamt anzugeben. Dazu musst du ein Gewerbe anmelden, in deinem Fall würde sich einfach ein Einzel bzw. Kleinunternehmen anbieten, weil die Steuer da sehr sehr einfach zu bewerkstelligen ist.

    Aufgrund eines Gewerbes wirst du die Serverkosten von den Steuern absetzen können, sowie sämtliche Ausgaben, die mit deinem Gewerbe zu tun haben, z.B. einen neuen PC.

    Die Steuererklärung ist ganz einfach, du ziehst die Ausgaben von den Einnahmen ab und gibst diese Aufstellung dem Finanzamt. Da du wohl kaum 3572353856€ an Einnahmen generieren wirst, denke ich kaum, dass du Steuern in relevanter Höhe zahlen musst.

    [Folgender Abschnitt unter Vorbehalt, werde mich da gleich noch bei wem genauer erkundigen und ggf. meine Rechnungen korrigieren!]

    2 Beispiele:

    A)
    Wenn du jeden Monat 15€ für den Server bezahlst (inkl. 19% MwSt) und dann Einnahmen von 10€ im Monat hast =
    120€ - 180€ = -50€ = nix zu versteuern, weil kein Gewinn.
    Aber eine Rückzahlung für die 19% Vorsteuer auf die 180€ die der Server gekostet hat:
    28,74€ Mwst zurück für die Serverkosten - (12*1,60€ Mwst für die 10€ im Monat) =
    9,54€ Rückzahlung!

    B)
    Du zahlst 180€(151,26€ Netto) und nimmst 240€(201,68€ Netto) im Jahr ein, hast dir nen neuen PC für 1800€ (1512,61€ Netto) am 1.1. des Jahres gekauft (der über 3 Jahre steuerlich abgeschrieben werden muss).

    Einnahmen 201,68€ - (151,26€ + (1512,61€/3) 504,20€(PC muss über 3 Jahre abgeschrieben werden) Ausgaben)
    = -453,78€ Verlust

    Die Steuerrückzahlung würde sich aus den Differenzen zwischen Netto und Brutto berechnen und aus Einnahmen/Ausgaben:
    ((180-151,26) + (1800-1512,61)) - (240-201,68) = 38,21€ Rückzahlung

    Dh. dein Server ist bezahlt, du hast nen neuen PC und bekommst noch 38,21€ an Steuern erstattet.

    Es kann sein dass du zu Anfang jeden Monat so eine Rechnung an die schicken muss, spätestens nach 1 Jahr sollten diese Angaben aber nur noch jährlich fällig sein.
    Das ist ein wenig Aufwand, aber so ist das nunmal wenn man Geld verdienen will.

    Bis 8136€ (+ Steuerfreibeträge wie z.B. Werbungskostenpauschale, KV etc.) GESAMTEINKOMMEN (Lohn/Gehalt/ALG/Rente/Unterhalt/Kindergeld/Wohngeld/etc.) ist der Gewinn nicht zu versteuern.
    Java:
    Spoiler:

    Lustige Quotes:
    Spoiler:
    Zitat Zitat von Hydra Beitrag anzeigen
    Hier (in Deutschland) kann man keine andere tolle Aktivitäten machen, als zu chillen, shoppen, saufen und Partys feiern xD Ich habe nichts gegen ab und zu mal saufen und Partys feiern, aber das ist doch nicht wirklich das wahre Leben o_o
    Wieso das Internet für die meisten Leute gefährlich ist:
    Zitat Zitat von Silent Beitrag anzeigen
    Ich weiß ja nicht was der Sinn dahinter steckt es heißt immer "security reasons".

  5. #5

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    Standard AW: Werbeeinnahmen versteuern?

    @Sky.NET
    Die Mehrwertsteuer ist inklusive, d.h. die Anschaffungskosten sind 119% und nicht 100%.
    Im Beispiel B beträgt die Mehrwertsteuer des PCs nicht 342€.

    PC Anschaffungskosten: 1.800,00€ (119%)
    Kosten ohne Mehrwertsteuer: 1.512,60 (100%)
    Mehrwertsteuer: 287,40 (19%)

  6. The Following User Says Thank You to Mr. White For This Useful Post:

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  7. #6
    Avatar von Sky.NET
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    Standard AW: Werbeeinnahmen versteuern?

    Verrechnet, danke.
    Habe das beim Server ebenfalls korrigiert.
    Java:
    Spoiler:

    Lustige Quotes:
    Spoiler:
    Zitat Zitat von Hydra Beitrag anzeigen
    Hier (in Deutschland) kann man keine andere tolle Aktivitäten machen, als zu chillen, shoppen, saufen und Partys feiern xD Ich habe nichts gegen ab und zu mal saufen und Partys feiern, aber das ist doch nicht wirklich das wahre Leben o_o
    Wieso das Internet für die meisten Leute gefährlich ist:
    Zitat Zitat von Silent Beitrag anzeigen
    Ich weiß ja nicht was der Sinn dahinter steckt es heißt immer "security reasons".

  8. #7

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    Standard AW: Werbeeinnahmen versteuern?

    Ich habe einen Blick in meine alten BWL-Unterlagen geworfen. Der jährliche Umsatz wird hier nicht 17.500,00 EUR übersteigen, denke ich, daher greift die Kleinunternehmerregelung. Ganz kurz ausgedrückt bedeutet das, dass der TE i.d.R. wie ein Endverbraucher anzusehen ist bzgl. der Steuern.

    *Als Kleinunternehmer darf man keine Umsatzsteuer ausweisen, d.h. im Umkehrschluss ist man nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Um die Begrifflichkeiten kurz zu erklären: Umsatzsteuer = umgangssprachlich Mehrwertsteuer = Vorsteuer. Bedeutet Umsatzsteuer = Vorsteuer. Aber die beiden Begriffe für die eigentlich selbe Sache existieren nicht grundlos.
    Umsatzsteuer weisen wir als Unternehmer auf unsere Rechnungen aus. => Das ist die Mehrwertsteuer, die unser Kunde bezahlen muss, und die wir ans Finanzamt abführen.
    Die Vorsteuer ist die Mehrwertsteuer, die wir bezahlen müssen bei einer Anschaffung.

    Was bedeutet jetzt, wenn im Jahre 2013 unsere Vorsteuer größer ist als unsere Umsatzsteuer (wir also etwas vom Finanzamt zurückbekommen)? Hört sich ja eigentlich gut an, ist es aber nicht. Das bedeutet, dass wir mehr Ausgaben (Vorsteuer) als Einnahmen (Umsatzsteuer) hatten. Und DAS hört sich jetzt nicht mehr so gut an, oder?

    Das Gleiche gilt für die Einkommensteuer, wenn der Freibetrag nicht überschritten wird. An Gewerbesteuer musst du auch nicht denken. Davon ist man als Kleinunternehmer ebenfalls befreit in der Anfangszeit.

    Um es noch einmal auf den Punkt zu bringen: Wer keine Steuern zahlt, kann auch nichts von den Steuern absetzen. Außerdem macht die Regelung alles einfacher. Das macht die Gewinnermittlung zur Milchmädchenrechnung: Gewinn = Einkünfte - Ausgaben und du musst deine Investitionen auch nicht abschreiben. So einfach, wie es Sky.NET in seinem Beispiel darstellt, ist es leider nicht:
    Laut AfA-Tabelle ist ein PC über einen Zeitraum von drei Jahren monatsgenau, linear abzuschreiben. Das "monatsgenau" habe ich bewusst unterstrichen, weil es sehr wichtig ist. Wenn du den PC im Mai kaufst, dann darf muss deine Abschreibung für dieses Jahr anteilig sein. Hier wäre es 8/12. Aber das kannst du dir alles sparen, dank der Kleinunternehmerregelung.

    *) Man kann auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Dann darf man Umsatzsteuer ausweisen, und ist vorsteuerabzugsberechtigt. Allerdings bindend für 5 Jahre. Darauf zu verzichten ist im Fall des TEs nicht zu empfehlen.

  9. The Following 2 Users Say Thank You to Mr. White For This Useful Post:

    Darkfield (13.11.2013), Sky.NET (13.11.2013)

  10. #8
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    Standard AW: Werbeeinnahmen versteuern?

    Das stimmt, ich bezog mich auf entweder mehr als 17.500€ oder den Verzicht auf die Regelung.

    Das mit den 3 Jahren und der monatsgenauen Abschreibung fand ich auch sehr interessant, in meinem obigen Beispiel habe ich mir daher die Freiheit genommen und das Kaufdatum schlicht auf den 1.1. des Anschaffungsjahres gestellt .

    Alles in Allem kann man sagen:
    Wenn der TE ein Kleingewerbe anmeldet, und es dabei bleibt (nicht mehr als 17.500), wird er auf die Einnahmen durch die Werbung KEINE Einkommenssteuer bezahlen müssen, kann aber Betriebsausgaben auch nicht absetzen.
    (Hier kristallisiert sich heraus, dass sich ein Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung nur dann lohnt, wenn man weiß, das man dauerhaft Verluste macht, was der TE bedenken sollte, da er wohl kaum die mega Gewinne einfahren wird)

    Ich möchte drauf hinweisen, dass man da im Falle eines Gewinnzuwachses SEHR GENAU drauf achten sollte, denn wenn auch nur 1€ zu viel reinkommt, werden ein paar 1000€ Steuern auf einmal fällig, das kann bös enden.
    Java:
    Spoiler:

    Lustige Quotes:
    Spoiler:
    Zitat Zitat von Hydra Beitrag anzeigen
    Hier (in Deutschland) kann man keine andere tolle Aktivitäten machen, als zu chillen, shoppen, saufen und Partys feiern xD Ich habe nichts gegen ab und zu mal saufen und Partys feiern, aber das ist doch nicht wirklich das wahre Leben o_o
    Wieso das Internet für die meisten Leute gefährlich ist:
    Zitat Zitat von Silent Beitrag anzeigen
    Ich weiß ja nicht was der Sinn dahinter steckt es heißt immer "security reasons".

  11. The Following User Says Thank You to Sky.NET For This Useful Post:

    Mr. White (13.11.2013)

  12. #9

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    Standard AW: Werbeeinnahmen versteuern?

    Ich selbst mit Kleinunternehmer mit einem Kleingewerbe und erziele mit Adsense meine Einnahmen. Es ist so, dass du zwar einen Freibetrag hast. Lieg so um die 8200 Euro im Jahr. Du musst dann zwar keine Steuern zahlen, aber du musst es halt angeben. Du musst dich dann auch auf dich selbst versichern und nicht mehr über deine Eltern (Krankenversichern). Bei Adsense ist es so, dass das Geld aus dem Ausland kommt und da fallen die Umsatzsteuern (19%) weg. Heißt du musst nur EInkommenssteuern zahlen, die du ja bei den 8200 Euro wenn du die nicht erreichst nicht zahlen musst. Geht in deinem Fall denke ich mal nur davon aus, dass du es halt einfach angeben musst

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